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3 (1926) Die Neuzeit im deutschen Bereich
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war, die Stadt noch in derselben Nacht anzugreifen. 7000 waren von denFeinden auf dem Platze geblieben, über 5000 teils gefangen, teils verwundet.Ihre ganze Artillerie, ihr ganzes Lager war erobert, über 100 Fahnen undStandarten erbeutet. Von den Sachsen wurden 2000, von den Schweden nichtüber 700 vermißt. Die Niederlage der Kaiserlichen war so groß, daß Tillyauf seiner Flucht nach Halle und Halberstadt nicht über 600 Mann, Pappen-heim nicht über 1400 zusammenbringen konnte. So schnell war dieses furch-bare Heer zergangen, welches noch kürzlich ganz Italien und Deutschlandin Schrecken gesetzt hatte.

Tilly selbst verdankte seine Rettung nur dem Ungefähr. Obgleich von vielenWunden ermattet, wollte er sich einem schwedischen Rittmeister, der ihn ein-holte, nicht gefangen geben, und schon war dieser im Begriff, ihn zu töten,als ein Pistolenschuß ihn noch zu rechter Zeit zu Boden streckte. Aber schreck-licher als Todesgefahr und Wunden war ihm der Schmerz, seinen Ruhm zuüberleben und an einem einzigen Tage die Arbeit eines ganzen langen Lebenszu verlieren. Nichts waren jetzt alle seine vergangenen Siege, da ihm der ein-zige entging, der jenen allen erst die Krone aufsetzen sollte. Nichts blieb ihmübrig von seinen glänzenden Kriegstaten, als die Flüche der Menschheit,von denen sie begleitet waren. Von diesem Tage an gewann Tilly seine Heiter-keit nicht wieder, und das Glück kehrte nicht mehr zu ihm zurück. Selbstseinen letzten Trost, die Rache, entzog ihm das ausdrückliche Verbot seinesHerrn, kein entscheidendes Treffen mehr zu wagen. (Schiller, Geschichte desDreißigjährigen Krieges, 1790 f.)

STÄNDIGES WACHSEN DER FÜRSTLICHEN EINZELRECHTE

In den Religionskämpfen des 16. und 17. Jahrhunderts hatten protestantischedeutsche Fürsten sich auch mit auswärtigen Mächten gegen ihre katholischenMitstände und ihren kaiserlichen Oberherrn verbündet, und der Kaiser seiner-seits hatte ebensowenig Anstand genommen, mit spanischen Soldaten gegendeutsche Reichsstände Krieg zu führen. In jenen Jahrhunderten indes, undnamentlich unter dem Vorwande der Religion, waren auch anderwärts Bünd-nisse politischer Parteien mit dem Auslande nichts Unerhörtes. Aber unsermVaterlande allein war es vorbehalten, zu einer Zeit, wo andere Nationen die-sem Mißbrauche längst durch feste Staatsordnungen unübersteigliche Schran-ken gesetzt hatten, auf seinem Gebiete denselben durch förmliche Verträgesanktioniert und zur Geltung eines staatsrechtlichen Grundsatzes erhobenzu sehen.

Wie nach außen, so mußten auch nach innen die Kaiser für sich und das Reichjedem entscheidenden Machtgebrauch im einheitlichen Sinne entsagen zu-gunsten der Selbstherrlichkeit der Stände und insbesondere der Kurfürsten.Jene Hoheitsrechte, welche in jedem wohlgeordneten Staate das untrennbareund ausschließliche Attribut der obersten politischen Gewalt sind, waren imdeutschen Reiche längst von dem Kaiser auf die einzelnen Landesherren über-gegangen, und das Versprechen, deren Zurückgabe an das Reich niemals ver-langen, ja nicht einmal deren Ausübung durch Anwendung eines oberherr-

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