ge cinlasse. Ist der Gesandte angenommen, so mkß er als Reprä-sentant des fremden Volkes geachtet werden. Der Gesandte bleibtzwar Unterthan des ihn sendenden Regenten, hat aber nicht das Recht,die Gesetze des Landes, in dem er sich aufhält, zu übertreten, sich indie Angelegenheiten des fremden Staates zu mischen, Verschwörun-gen anzuzetteln . . . Thut er dieß, so hat der fremde Staat dasReckt, ihn zurückzuschicken und Genugthuung zu verlangen, aber nicht,ihn selbst zu richten oder zu bestrafen. — Die beständigen, residiren-den Gesandten sind vom Regenten beauftragt, in dem fremdenStaate die Angelegenheiten ihres Staates zu besorgen, selbst eineArt von Aufsicht über das rechtliche Verhalten des ftemden Staatsgegen den seinigen zu halten, die vertragsmäßigen Leistungen vonihm zu fordern. . . .
3. Das Recht der Niederlassung ist unstreitig 1., wennman sich in solche Länder niederläßt, die noch von keinem andernVolke in Besitz genommen sind;
2. wenn man sich in einer noch nicht in Besitz genommenen Ge-gend niederläßt, die zwar an eine in Besitz genommene stößt, aberdoch so entlegen ist, daß dieß der möglichsten Benutzung des fremdenBodens nicht schadet. Daher das Recht der Anwohnung.
3. Sind in einer Gegend Hirten- oder Jagdvölker, dieeiner großen Strecke Landes bedürfen; so läßt sich nurdurch einen Vertrag mit ihnen das Recht der Ansiedelung erwerben.Man darf bei diesem Vertrage auf keine Weise ihre Rechte kränken,nicht die Unwissenheit und Einfalt der Ureinwohner zu ihremNachtheile benutzen, sie nicht durch Ueberlistung dahin bringen, daßsie mehr verwilligen, als sic bei besserer Einsicht mit der Sorge fürihren und der Ihrigen Unterhalt für verträglich finden würden.
8. kirchliche Gesellschaft.
§. 125.
Erklärung.
Kirche ist die Gesellschaft von Menschen, unmittelbar zur Be-förderung ihrer Sittlichkeit durch die gemeinsame Religion.
* Nach dem Zeugnisse der Geschichte gab es nie eine bloße Vernunftreli-gion. Gott offenbarte sich gleich den ersten Menschen, den Patriarchen,Erzvätern, und wollte, daß das ganze von diesen abstammende Men-schengeschlecht in der Erkenntniß und Liebe Gottes zusammensiimmen,also Eine Kirche bilden sollte. Weil aber Viele ihren freien Willenmißbrauchend sich von den Offenbarungen Gottes entfernten, nur etwasdavon behielten, und selbst dieses etwas verunstalteten; so wählte Gottdas israelitische Volk dazu, daß cs die alten und neuern hinzu-kommenden Offenbarungen bewahren, durch gemeinschaftliche Religions-übungen sich und Andere im Glauben und in der Tugend stärken, unddadurch das Licht der Religion selbst auf die andern Völker ausstrab-lcn sollte. Zukeht vervollständigte und vervollkommnet« Gott, der all-weise und allgütige Erzieher des Menschengeschlechts, den alten Bunddurch den ganz vollkommenen neuen, durch das Christenrhum, undmacht cs allen Völkern, in so viele Staaten sie auch nach ihren indi-viduellen Bedüvfniffen und Umständen getheilt seyn mögen, zur stren-