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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
Entstehung
Seite
298
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m. M oral ph i l o s o p l) i e.

Einleitung.

§. i.

Erklärung.

N!oralpbilosophie ist die Wissenschaft der letzten Gründe m>serer Kenntnisse über das Sittliche (über dasjenige, was wir frei-tbätig ttmn solleu, entweder durch ein strenges Gesetz verpflicht«,oder durch einen einladenden Rath ausgcmuntert) *).

§. 2 .

Unterscheidung dcr Moralphilosophic vomNaturrechtc.

Das Natnrrecht (die Rechtölehrc) entwickelt dasjenige, was wirthun dürfen in Beziehung auf die Unabhängigkeit von ander»Menschen; was uns also erlaubt ist, und zwar so, daß, wenn An-dere uns daran hindern (uns in dieser Hinsicht in Abhängigkeitbringen wollen), wir den physischen Zwang derselben mit physischenGegenzwang znrücktrciben dürfen. Das Natnrrecht will also nurdas entfernen lehren, was die Eocristcnz der Menschen aufhcbe»,der menschlichen Würde widerstreiten, und ihr nnübcrsteigliche Hin-dernisse legen würde. Die Moralphilosophic unterscheidet sich alsovom Natnrrccbtc 1. hinsichtlich des Umfanges, 2. des Zweckes,Z. der Mittel. Den» I. die Moralphilosophic bezieht sich ans dicGesinnung, und behandelt die äußere That nur in Beziehungauf die Gesinnung, dic sich darin abspiegeln nnd kräftigen soll.Das Natnrrecht aber fordert nur Aeußeres, die Gesinnung magdabei scyn, wie sic wolle. Selbst unter den äußern Handlungennnd Unterlassungen befaßt sich das Natnrrecht nur mit solchen, diesich aus andere Menschen, auf die Nichtverletzung ihres Zusammen-lebens mit uns beziehen. 2. Dic Moralphilosophie will den ganzenMenschen vervollkommnen, seine Würde befördern und erhöben, undihn zu seinem letzten Ziele führen (während das Naturrecht sichhierbei negativ verhält). Das Naturrecht erlaubt physischenZwang; die Moralphilosophic mißbilligt dieses zwar nicht immer;aber sie hat cs durchaus nur mit solchen Mitteln zu thun, dic inBeziehung auf den freien, sittlichen Willen stehen; ihr Gegenstand,

*) Diese und die übrigen in der Einleitung verkommenden Erklärungenkönnen erst in der Abhandlung selbst realisirt werden.