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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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für die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt nicht zu sorgen braucht,von dem Staate eine angemessene Vergütung. Diese Wahrheit ge-wahrt uns den eigentlichen Begriff vom lloiuiniuiii alt»,» des Regenten,

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Das Staatsoberhaupt bat das Recht zu beschämen und zubesteuern, gewisse Dienstleistungen von den Unterthancn zu for-dern, weil dicß ein nothwendiges Mittel zur Begründungund Erhaltung des Staatswohls ist. Ferner das Rechtder Staatswirthschaft, des Finanzwesens.

II. Rücksichtlich der Sorge für die öffentliche Sicher-heit, Ruhe, Gemächlichkeit und Anständigkeit.

Der Polizei kommt alles zu, was zum ruhigen und beque-men Leben aller Bürger nötbig ist; und zwar I., die Lebensmittelin der gehörigen Menge und Güte und zu mäßigen Preisenberbeizuschaffen, 2. durch Versorgung der Armen undNothleid enden die Gefahren der öffentlichen Sicherheit zu verban-nen, indem nichts gefährlicher dafür ist, als wenn in der höch-sten Noth befindliche Menschen im Staate sind; 3. Sicherungs-anstalten gegen Feuers- und Wassers-Gefahr, gegen Diebeund Räuber, gegen Quaksalber und Betrüger, gegenansteckende Seuchen und andere Uebel zu treffen; 4.alles zu entfernen, was der Schicklichkeit, dem Anstandeund der Reinlichkeit zuwider ist (;. B. Gestank, Schmutzin den Straßen und andern öffentlichen Orten); 5. das Lär-men und auffallende Ausbrüche der Rohheit, überhauptalles, waS zu Rechtsverletzungen den Weg bahnt, Roh-heit und Lasterhaftigkeit befördert, und die sittliche»Gefühle abstumpft, (z. B. öffentliche Wohllust . .) zu verhü-ten; indem durch die eben genannten Tinge der Regierung ihrGeschäft, das Volk gehörig zu lenken, im höchsten Grade erschwertwird; 0. geheime Verbindungen, die daS Staatswohl ge-fährden können, aufznhcben, und überhaupt 7. wo das Gefähr-liche einer Gesellschaft für den Staat zweifelhaft ist, die Gesell-schaft zur Eröffnung ihrer ganzen Verfassung zu zwin-gen, die öffentlichen und privat-Wohnungen dersel-ben zu durchsuchen . . .

Da zur öffentlichen Sicherheit und Wohlfahrt die Geisteskulturein nothwendiges Erforderniß ist, so hat die Obrigkeit das Reckt,öffentliche Unterrichts- und Bildungsanstalten zu er-richten, und die Unterthancn zu zwingen, ihre Kinder zurSchule anznhalten.

III. Rücksichtlich der nothwcndigen Acmter und Würden.

Staatsbeamte (Staatsdiener) sind zur Ausführung derRegierungsgeschäfte nothwendig. Das Staatsoberhaupt hat alsodas Recht, solche anzusetzen, jedoch vorher über die Fähigkeitder Subjekte dazu zu urtheilen. Weil aber Keiner sich die noth-