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Natur der Sache, daß sich ursprünglich die Menschen dem Stär-kern, Einsichtsvoller«, Vermögender« anschloffen, sich in seinenSchutz begaben, und sich dem zum Besten führenden Willen dessel-ben unterwarfen. Dieses geschah offenbar veranlaßt durch das Be-dürfniß des Einen, und durch die Kraft des Andern, diesem Be-dürfnisse abzuhclsen: aber doch mit aller Freiheit, mit freier Ein-willigung der Schwächern; oder wäre auch der Schwächere an-fangs gegen seinen Willen zur Unterwürfigkeit gezwungen; sokann doch derjenige, welcher diese Gewalt frühcrhin auögcübt hat,jetzt so regieren, als ob ein gültiger Vertrag zum Grunde läge,und, was hier ganz entscheidend ist, so ist doch der Staat, wennauch bei der Begründung einige moralische Fehler, Lieblosigkeitenvorgefallcn sind, an sich doch rechtskräftig, weil nothwen-dig, und zwar so uothwendig, daß zu irgend einem, wenn auchnoch unvollkommenen Staate, Jeder gezwungen werden darf.Ucberhaupt ist das viele Zweifeln, daß die Regierung so geführtwerde, als ob ein gültiger Vertrag zum Grunde läge; das vieleGrübeln, auf welche Art dieser oder jener Staat entstanden sey,als wäre die Pflicht des zu leistenden Gehorsams von der Art derEntstehung des Staates abhängig, und dieß Zweifeln und Grü-beln jedem Uutertbanen frei stellen und so auch die Pilicht des Ge-horsams unmöglich machen, dieses ist mit jedem Staate unverträglich,folglich rechtswidrig; so zu Werke gehen beißt wabrlich die Staats-Verbindungen auflösen, und den Zustand der Gesetzlosigkeit unsVerwirrung berbci führen. (Es ist also selbst gegen das Gewissen,gegen das Gesetz Gottes, die Rechtmäßigkeit der bestehenden Obrig-keit im Herzen zu läugnen und so die Wirksamkeit des Gesetzes beisich zu schwächen. In allen diese» Hinsichten ist alle Obrigkeit vonGott). —
Aber wie, wenn die Obrigkeit Ungerechtigkeitenübte, und sich selbst der Tyrannei schuldig machte? Ant-wort: Zwingen darf der Unterthan die Obrigkeiten nicht; denndie obrigkeitliche Zwangsgcwalt ist die oberste; ein Aufstandder Unterthanen gegen das Staatsoberhaupt (selbst wenn dießUngerechtigkeit übt) ist widerrechtlich. Denn l. vor allen Dingenmüßte es doch entschieden scyn, ob das Staatsoberhaupt seine Ge-walt mißbrauche. Soll diese Entscheidung von dem Volke ausge-bcn, welches in seiner eigenen Sache nicht Richter seyn darf, wel-ches entweder aus Kurzsichtigkeit oder Leidenschaft oft diegerechtesten Handlungen für ungerecht hält, welches so leicht vonselbstsüchtigen Verführern irre geleitet werden kann?Kann es also wohl vorausgesetzt, als möglich gedacht werden,daß bci'nr Staatsvertrage das Gesetz genehmigt wäre „In ge-wissen Fällen darf der Unterthan Gewalt gegen die Obern brauchen?"Hiedurch würde ja der Staat, die obrigkeitliche, höchste Gewaltunmöglich gemacht. 2. Wie sehr fehlt man durch den Aufstand wi-der die Gerechtigkeitspflichten gegen die Staatsglie-dcr! Denn a. wer hat demjenigen, welcher die bürger-