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chend airsfallen, von wie vielen Vorurtheilcn, Neigungen, Lei-denschaften die Urtheile bestochen werden würden; so ist es wahr-lich sonnenklar, daß die entsetzlichste Verwirrung eintre-ten, die Behauptung unserer Würde, die Erreichungunserer Bestimmung ganz unmöglich seyn würde, wennjeder Mensch jeden andern auch nur zu den (vermeintlichen) Pflich-ten desselben mit Zwang enthalten dürfte. Da es nun zur Behaup-tung der menschlichen Würde weder notbwendig, noch zuträglich,sondern sogar damit unvereinbarlieh ist, daß Jeder Jeden zwinge;so hat also Keiner die negativ moralische Macht, Jeden zu zwin-gen, und Jeder handelt wenigstens negativ moralisch gut (wenner auch keine positiv gute Gesinnung dabei hat), wenn er unab-hängig vom Zwange Anderer handelt, d. i. Jeder hat das Recht(die negativ moralische Macht), äußerlich frei —, unabhängig vonder Willkübr Anderer — zu handeln.
* Hiermit ist zugleich bewiesen, daß Jeder auch zu bösen Handlungen (wel-che keines Menschen Recht verletzen) äußere Freiheit bat, indem er sonstso oft, als Andere aus verschuldetem oder unverschuldetem Jrrthumeetwas für böse hielten, also in unzähligen Fällen, worin die Urtheileverschiedener Menschen ganz verschieden ausfallen würden (z. B. ob gera-de diese Handlung zur Freigebigkeit oder Verschwendung des A. in allenseinen gegenwärtigen Umstünden gehöre), von gar nicht schlechten, oftvon ganz guten Handlungen abgehaltcn, und von dem Einen zu dieser,von dem Andern zu der entgegengesetzten Handlung gezwungen werdenwürde.
§. 12 .
Drittes Urrecht.
Dadurch, daß wir die zur Erhaltung unscrs Lebens und zuunserer Erquickung notbwendigen und nützlichen (von andern Men-schen noch nicht ergriffenen) Sachen gebrauchen, werden wir n. inden Stand gesetzt, die Existenz unserer Person zu sichern; wirthun hier etwas, was zur Erhaltung unserer Würde notbwendigist, wozu wir also berechtigt seyn muffen (eine moralische — we-nigstens negativ moralische Macht haben müssen), b. Die Sachen(sowohl die leblosen, als die thierischcn) können nur als bloßeMittel zu den Zwecken vernünftiger Wesen betrachtet und behan-delt werden; es fehlt ihnen an Würde. Wir können also auchkeiner Würde (die sie ja nicht haben) auf ihrer Seite dadurch ent-gegen handeln, daß wir die Sachen zu unfern Zwecken gebrauchen,e. Eben so wenig treten wir durch den Gebrauch der Sachen derWürde anderer Menschen zu nahe; da wir nur jene Sachengebrauchen, die von ihnen noch nicht ergriffen sind (da wir alsoihnen keine Gewalt anthun, ihnen keine durch willkührliche Hand-lung von ihnen ergriffene Sache entwinden, also in ihren äußernFreiheitsgebrauch nicht gewaltsam eingreifen); und da wir fernerihnen in der Bemächtigung der ihnen nothwendigen und nützlichenSachen kein Hinderm'ß legen. Wir räumen ihnen dasselbe Rechtzum Gebrauche der Sachen ein, was wir uns zueignen, weilnämlich der Grund dieses Rechts bei jedem Menschen derselbe ist,