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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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369
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w»ßk beitragen können. Eben deswegen nun, weil dem Menschenkein lebloses oder thierisches Wesen, als ein ihm glcichgcltenderPreis, an die Seite gesetzt werden kann, bat der Mensch Wür-de, etwas über allen Preis Erbabenes. Persönliche Würde,Würde der Person, wird diese deswegen genannt, damit sie gc-börig unterschieden werde von der erworbenen Würde, vonden freitbätig errungenen Vorzügen vor der Thier- und Sinnen-welt. Es widerstreitet also der Würde der vernünftigen Natur,der persönlichen, unvertilgbarcu Würde des Menschen, daß ervon einem andern Wesen als ein bloßes Mittel für das-selbe, als.eine Sache, behandelt werde, und zwar sowohl, daßer sich als eine Sache von ihm freiwillig behandeln laste, alsauch, daß er hiezu von ihm gezwungen werde. Kein Mensch hatalso die negativ moralische Macht (das Recht), sich so behan-deln zu lasten, oder andere so zu behandeln; und jeder Menschhat die negativ moralische Macht (das Recht) zu Allem, wodurchdie Menschheit (in ihm und andern) nicht als eine Sache behan-delt wird. Daher der

Grundsatz:Erhalte (zerstöre nicht) die Persönlichkeit indir und andern Menschen." Oder:Was die persönliche Würdein dir und andern nicht aufhebt, bindert, dazu Haft du ein Recht."Das Rechtsgesetz ist also:Vermeide Alles, was der persönlichenWürde des Menschen widerstreitet." Der erlaubende Rechtssatzist:Du hast ein Recht dazu, was die Persönlichkeit (in dir undAndern) nicht aufhebt." Beide Sätze drücken dasselbe aus, nurvon verschiedenen Seiten. Eine ähnliche Formel ist diese:Be-handle Jeden als Selbstzweck, steinen alS eine bloße Sache."

§. 1l.

Zweites Urrecht.

Aus dem eben nachgewiesencn Rechte der Persönlichkeit (despersönlichen Scyns) folgt das Recht der äußern Freiheit.Denn, wäre Jeder berechtigt. Jeden zu beliebigen Handlungen zuzwingen (seyen diese Handlungen pflichtmäßig oder gleichgültig oderpflichtwidrig): so würde hiedurch die Würde der Person ver-letzt. Denn, würde auch der Andere nur zur Erfüllung seinervermeintliche» Pflichten, zur Beförderung seines eigenen Nutzensgezwungen, also zwar nicht als eine andern Menschen dienendeLache gebraucht; so würde er doch a. in einer andern Hinsichtals eine Sache behandelt, indem er wie ein nur durch Zwangund sinnliche Reize zu leitendes, und zu seinem eigenenBesten hinzufübrendes Thier angesehen wird. Ja eS ist b. unmög-lich, durch solche Handlungen, welche durch physischen Zwang her-vorgcbracht sind, die wahre Sittlichkeit, die ächte Würde zu be-fördern. Und bedenkt man vorzüglich «., wie die Urtheile so zahl-loser Menschen über die Pflichten eines jeden einzelnen in allendiesen und jenen Umständen, zumal in allen, von ihnen nicht er-kannten Umständen eines andern, so ganz verschieden, widerspre-

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