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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
Entstehung
Seite
355
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> ziirückzuführen sucht, Znrechtweisung, (brüderliche, väterli-I che) Ermahnung, Bestrafung.

Die Menschenachknng und Menschenliebe zeigt sich insbesonderenoch in den geselligen Tugenden: 1. in der Menschen-freundlichkeit, 2. in der Höflichkeit und Artigkeit, 3. inder Bescheidenheit und Demuth, 4. in der Herablassung,5. in der Verträglichkeit und Friedfertigkeit, Sanft-muth und Versöhnlichkeit, ti. in der Billigkeit, 7. in derTheilnahme an des Nächsten Schicksale, 8. Dicnstfcrtigkeit,9. Wohlthätigkeit.

L. In Beziehung auf den menschlichen Leib habenwir l. d e Pflicht, denselben (als ei» Mittel der Larstellung, Er-haltung und Beförderung der menschlichen Würde) unverletzt undgesund zu erhalten, und in Krankheiten und Verletzungen für dieWiederherstellung desselben zu sorgen. Hierhin gehören die Pflich-ten, s. allen Selbst- und Nächstenmord, und die unnöthigen Ge-fahre» desselben, insbesondere den Duell zu fliehen; b. die zweck-mäßigen Nahrungsmittel zu gebrauchen (ohne die Ausschwei-fungen des Nahrungstriebcs: Unmäßigkeit, Trunkenheit, Leckerhaf-tigkeit zu begünstigen).

2. Wir haben die Pflicht, den Leib so zu behandeln, daß der-selbe die Würde der menschlichen Vernunft darstellt, undein passendes Mittel zur Erhöhung derselben wird; daher 1. diePflicht der Schamhaftigkeit und Unschuld; 2. die Pflicht derWvhlanständigkcit und Reinlichkeit; 3. die Pflicht desStrebens nach der Herrschaft über de» Körper; 4. diePflicht, für die Entwickelung und Kräftigung des Kör-pers zu sorgen; 5. die Pflicht der Aneignung nothwendi-ger und nützlicher Fertigkeiten des Körpers.

O. In Beziehung auf den äußern Glückstand derM cnschen, und zwar k.^a u f das Vermögen haben wiri a. die Pflicht, das Streben nach eigenem Vermögen ge-> hörig zn regeln, das Vermögen, was man hat, vernünftig zu be-wahren und gewissenhaft anzuwendcn, daher ungerechte Erwerb-! mittel, so wie den Gei; und die Verschwendung zu fliehen.

b. Wir haben die Pflicht, das Vermögen Anderer nichtmir nicht ungerechter Weise zu verletzen, sondern auch zurErhaltung und'Beförderung desselben das Unsrige beizutragen.

2. In Beziehung auf die Ehre.

a. Unsere eigene Ehre (als ein nützliches Mittel zur Dar-stellung, Erhaltung und Beförderung unserer Würde) sollen wirtheils zu befördern, theils zn behaupten, theils anzuwenden suchen,dabei aber die Auswüchse des Ehrtricbes verhindern und weg-schneiden. li. In Rücksicht auf die Ehre unserer Mitmenschensollen wir a. (wi unfern Urtheilen und Aeußerungen derselben Allesvermeiden, was dieselben (auf eine widerrechtliche oder dochwenigstens lieblose Art) um ihre Ehre bringt, nämlich fre-