356
ventlichen Argwohn und freventliches Urtheil, — die .Ausspähungs- und Tadelsucht, — die Ehrabschneidung,die Verläumdung, — die Spott- und Schmähsncht. — jb. Wir sollen die widerrechtlich und lieblos angegriffene Ehre un- !sers Mitmenschen in Schutz nehmen; e. die Ehre Anderer sogar !zu erböhen und wirksamer auf das Leben zu machen suchen. >
v. In Beziehung auf die äußere Freiheit und die ^Herrschaft über Andere.
Eine gewisse Art äußerer Freibeit ist ein Darstellungs-und Beförderungsmittel unserer Würde, daher als ein solches Mit-tel vernünftig zu erstreben und zu befördern. Die Entartung des Frei-heitstriebcs, dieFreiheitssucht, muß sorgfältig vermieden werden. —
Die (rechtmäßig begründete, und vernünftig aus-geübte) Herrschaft über Andere kann sowohl für die Be-herrschten, als für de» Herrschenden ein wahres Gut, ein zweckmäßi-ges Beförderungsmittel der Glückseligkeit, der Rechtlichkeit und Sitt-lichkeit seyn. Daher ist die Herrschaft in dieser Hinsicht zu benutzenund zu benrtheilen. Aber unvcreinbarlich mit der ächten Menschen- ^würde ist die Herrschsucht, die Sklaverei und der Menschen- !Handel.
Die besondere (konkrete, angewandte) Moral- iPhilosophie. ^
§. 92. !
Uebersicht. i
Die besonder» Verhältnisse, in welchen die Menschen leben, sindsehr mannigfach; die auffallendsten sind 1. das Verhältnis der Fami- ^lie, 2. des Staates, 3. der Kirche. Außer diesen gibt es noch !besondere Verhältnisse in Rücksicht auf die Verschiedenheit der Zeit !(daher Pflichten gegen Vorfahren, Zeitgenossen und Nach-kommen), — des Alters (daher Pflichten der Jugend, desMittlern und des hohen Alters), — des Geschlechts (daherPflichten des männlichen, des weiblichen Geschlechts), —desSeele nzustandes, intellektuellen und sittlichen (daher Pflichtender Gelehrten und Ungelehrten, der Tugendhaften, inBeziehung auf die Bösen), — des körperlichen Zustandes(daher Pflichten der Kranken, der Gesunden), — des äußernGlücksstandes (daher Pflichten der Reichen und Armen, derGeehrten und Verachteten, Pflichten in erfreulichen undin unangenehmen Schicksalen), — des angenehmen oder ,unangenehmen Verhältnisses zu andern Menschen (da- >her Pflichten gegen Wohlthäter, Pflichten der Wohlthäter selbst;Pflichten der Freunde; Pflichten gegen Feinde).
Ueber diese (und die übrigen, schon früher) bloß angedeiitete»Pflichten siehe die Ausführung in dem Handbuche für den Reli-