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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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ventlichen Argwohn und freventliches Urtheil, die .Ausspähungs- und Tadelsucht, die Ehrabschneidung,die Verläumdung, die Spott- und Schmähsncht. jb. Wir sollen die widerrechtlich und lieblos angegriffene Ehre un- !sers Mitmenschen in Schutz nehmen; e. die Ehre Anderer sogar !zu erböhen und wirksamer auf das Leben zu machen suchen. >

v. In Beziehung auf die äußere Freiheit und die ^Herrschaft über Andere.

Eine gewisse Art äußerer Freibeit ist ein Darstellungs-und Beförderungsmittel unserer Würde, daher als ein solches Mit-tel vernünftig zu erstreben und zu befördern. Die Entartung des Frei-heitstriebcs, dieFreiheitssucht, muß sorgfältig vermieden werden.

Die (rechtmäßig begründete, und vernünftig aus-geübte) Herrschaft über Andere kann sowohl für die Be-herrschten, als für de» Herrschenden ein wahres Gut, ein zweckmäßi-ges Beförderungsmittel der Glückseligkeit, der Rechtlichkeit und Sitt-lichkeit seyn. Daher ist die Herrschaft in dieser Hinsicht zu benutzenund zu benrtheilen. Aber unvcreinbarlich mit der ächten Menschen- ^würde ist die Herrschsucht, die Sklaverei und der Menschen- !Handel.

Die besondere (konkrete, angewandte) Moral- iPhilosophie. ^

§. 92. !

Uebersicht. i

Die besonder» Verhältnisse, in welchen die Menschen leben, sindsehr mannigfach; die auffallendsten sind 1. das Verhältnis der Fami- ^lie, 2. des Staates, 3. der Kirche. Außer diesen gibt es noch !besondere Verhältnisse in Rücksicht auf die Verschiedenheit der Zeit !(daher Pflichten gegen Vorfahren, Zeitgenossen und Nach-kommen), des Alters (daher Pflichten der Jugend, desMittlern und des hohen Alters), des Geschlechts (daherPflichten des männlichen, des weiblichen Geschlechts),desSeele nzustandes, intellektuellen und sittlichen (daher Pflichtender Gelehrten und Ungelehrten, der Tugendhaften, inBeziehung auf die Bösen), des körperlichen Zustandes(daher Pflichten der Kranken, der Gesunden), des äußernGlücksstandes (daher Pflichten der Reichen und Armen, derGeehrten und Verachteten, Pflichten in erfreulichen undin unangenehmen Schicksalen), des angenehmen oder ,unangenehmen Verhältnisses zu andern Menschen (da- >her Pflichten gegen Wohlthäter, Pflichten der Wohlthäter selbst;Pflichten der Freunde; Pflichten gegen Feinde).

Ueber diese (und die übrigen, schon früher) bloß angedeiitete»Pflichten siehe die Ausführung in dem Handbuche für den Reli-