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L. 87.
Vom Gelübde.
1. Einwendung: „Zu allem wirklich Guten ist man auch oh-ne Gelübde auf daS Stärkste verpflichtet."
2. Einw.: „Der Weise hat von der Menge und Wichtigkeitseiner gewöhnlichen Obliegenheiten so große Begriffe, und suhlt seinUnvermögen, ihnen Genüge zn leisten, so stark, daß er Bedenkentragt, sich durch Gelübde neue und im Grunde ganz unnöthige La-sten auszubürden."
3. Einw.: „Will man gewiß seyn, daß das, was man ge-lobt, von Gott gebilligt werde; so muß von Seiten Gottes dieausdrückliche Acccptation des Versprechens vorhanden sevn; sonstist man in Gefahr, dem Willen Gottes sogar entgegen zn handeln.Ja es schickt sich nicht einmal, Gelübde zu thun; denn Gelübdesehen unvollkommene Religionsbegriffe und die Gewohnheit voraus,sehr menschlich von Gott zu denken.
A ntwort.
1. Wer die Lehre von den Rüthen und das Princip für dieunvollkommenen Pflichten eingesehen hat, wird das Irrige der erstenEinwendung vollkommen einsehen.
2. Wer behauptet denn, daß Gelübde gewöhnliche, ordentlicheAkte der Gottesverehrung sind? Im Gegcntheile sind sie, wie dieEidschwüre, nur selten, als außerordentliche Akte der Gottesvcr-ehrung zulässig.
3. Wohl überlegte, den Umständen der Person, der Zeit . . .angemessene, mit aller Freiheit gemachte Gelübde (d. i. so wirksa-me Vorsätze zu einer Handlung oder Unterlassung, die besser ist,als daS Gegenthcil, daß man von Gott unter einer Sünde dazuverpflichtet seyn will), sind offenbar dazu nützlich, dem hin und herschwankenden Gemüthe durch das Band der Religion (durch diestrenge Verbindlichkeit) die erforderliche Festigkeit zu geben, das ge-rathene, bessere Sittlichgutc mit allem Nachdrucke in sich zu beför-dern, höhere Grade in der Tugend zu erstreben, und dem Allhcili-gen immer ähnlicher und wohlgefälliger zu werde». Also setzen sol-che Gelübde keine unvollkommene, sondern wahre, geläuterte Reli-gionsbcguffe voraus.
§. 88 .
Vom Eide.
Der Eid ist die Aeußerung des ernstlichen Willens, daß Gottuns strafen möge, und zwar auf was immer für eine (seiner Weis-heit wohlgefällige) Art, wenn wir nicht jetzt die Wahrheit redenoder in Zukunft etwas thun wollen.
Gegen die Zulässigkeit des Eides hat man folgende Einwen-dungen gemacht:
1. Kant sagt (in seiner Religion innerhalb der Grenzen der- bloßen Vernunft), der Eid, die Berufung auf Gott den Allwissen-den und Stilgerechten zur Versicherung der Wahrheit einer Behaup-