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bar oder unmittelbar) zum Abfalle vom Sittcngcsetze bestimme»können.
§. 78.
Wirklichkeitsgründc (nähere, entferntere).
Der eigentliche, unmittelbare Wirklichkeitsgrund der Sünde istder freithätige Entschluß eines vernünftigen Wesens,einem Sittengesctze entgegen zu handeln, also der freie Willenöaktbei der Abweichung vom Sittengesctze.
Veranlassungen der Sünde sind: 1. in der Seele ge-wisse Vorstellungen, Gefühle, Begierden, 2. im Körper das Tem-perament und der jedesmalige Zustand des Körpers, 3. in gewissenäußern Umständen, die auf die Seele oder den Leib besondersEinfluß haben, nämlich n. im Elima, l>. in den Nahrungs-mitteln, e. in der Erziehungsweise, fl. in den geselligenVerhältnissen, «. in der Lebensart, si. in dem Stande,s. in besondern Schicksalen und Glück 6 ständcn (z. B. in derÄrmuth und im Reichthume), k. in der Gewohnheit und Mode,i. (n vorn bereit enden Begebenheiten in der Natur undMenschenwclt.
* Versuchung zur Sünde ist eine uns nicht freie Vorstellung, welche unszur Wunde reizt.
** Da die Vorstellung der äußern Güter (der Welt) und die aus den kör-perlichen Trieben entstehenden Vorstellungen uns gewisse Mittel zurBefriedigung des Stolzes, der Wollust und Trägheit oorgaukeln, unduns dadurch zur Sünde versuchen; so theilt man die Versuchungen ei»in Versuchungen der Welt und des Fleisches. Die Möglichkeit der vonGeistern herrührenden Versuchungen läßt sich also dadurch erklären,daß die Geister die Versuchungen der Welt und des Fleisches entwederveranlassen, oder wenigstens lebhafter und stärker machen.
*** Von den Versuchungen sind die Gefahren und Gelegenheiten wobt zuunterscheiden. So kann Jemand in der nächsten Gelegenheit zur Sün-de sehn, ohne daß er einen Reiz zur Sünde, eine zur Sünde hinzie-hende Vorstellung empfindet. Gefahr der Sünde ist nämlich das Da-sehn mehrerer Umstände, welche die Sünde veranlassen können. Näch-ste Geiahr ist dann da, wenn so viele und derartige Umstände Zusam-mentreffen, daß es wahrscheinlich ist, daß sich Jemand in diesen Um-ständen zur Sünde entschließen werde. Die Gefahr ist entweder eineinnere oder eine äußere, je nachdem die Gründe, Umstände in oderaußer uns liegen. Die äußere Gefahr wird Gelegenheit ge-nannt. Was für den Einen die nächste Gefahr ist, ist für den Andernoft die entfernteste. Es kommt hierbei Vieles auf die Beschaffenheitder Menschen, auf ihre moralische Kraft oder Schwäche an. Daß eSübrigens für Jeden Pflicht ist, die (in Rücksicht auf ihn) nächsten Ge-fahren zu fliehen, sie wenigstens durch Anwendung gewisser Mittel ineine entfernte zu verwandeln, folgt daraus, daß, wer den Iweck zuerstreben verpflichtet ist, aucb das nvrhwendige Mittel dazu anwenden soll.**** Die Eintbeilnng der Sünden in schwere und läßliche, in Handlungsund Unterlassungssünden, in innere und äußere ergibt sich aus dem vomGesetze Gesagten.
3. Vom Laster.
Z. 79.
Laster ist der herrschende Wille, pflichtwidrig zu handeln. Die