34 )
Sünde unterscheidet sich also dadurch vom Lasier, daß sie nur eineinzelner, vorübergehender, dieses aber ein herrschender,fortdauernder Wille, ein beharrlicher Entschluß ist, pflichtwidrigzu handeln. Wer demnach in einer nächsten Gefahr der Sünde fällt,vom Sittengesetze abwcicht, sündigt zwar, und vielleicht schwer,ist aber deswegen noch nicht lasterhaft, wenn er nämlich noch nichtentschlossen ist, in diesen oder jenen Umständen immer so zu Handel»,wenn er also den Entschluß zu sündigen nicht zu einem herrschendenEntschlüsse gemacht hat. Wird eine Sünde, eine gewisse Art gcsclz«widriger Handlungen, öfter wiederholt, so daß eine Leichtigkeit, Fer-tigkeit zu sündigen entsteht; so wird sie eine Gewohnheitssüiidc,die aber so lange noch kein Laster ist, als nicht der berrschendeWille, der feste Entschluß da ist, bei jeder Gelegenheit diese Sündewieder zu begehen. Zum Laster gehört nicht nothwendig eine Ge-wohnbeitSsünde; denn gleich bei einer solchen ersten Sünde, wobeider feste Entschluß gefaßt wird, bei jeder Gelegenheit so zu han-deln, ist der Wille schon lasterhaft, wenn auch die Handlung nochnicht wiederholt ist (da es vielleicht an der gehörigen Gelegenheitfehlte). Uebrigens kann aus dem Laster eine Gewohnhcitssünde, undaus der Gewohnheitssünde daS Laster entstehen.
§. 80 .
Grade.
Hat man den herrschenden Willen, auch nur Ein schwer verbin-dendes Gesetz zu übertreten, so ist man schon lasterhaft, und geneigt,auch die übrigen Gesetze zu übertreten, wenn man hierzu besondereReize spürte. Aber nicht immer ist doch der ausdrückliche Wil-le da, alle übrigen Gesetze zu übertreten. Wäre dieserausdrückliche Wille gefaßt, oder hätte man schon wirklich diesenWillen ausgeführt; so wäre offenbar der Grad deS Lasters höher.So ist das Laster größer auch 2., je längere Zeit dieser böseWille schon geherrscht hat; 3. je mehrere Hindernisse der Wille da-bei hat besiegen müssen , je größere Kraft er also bewiesen hat;4. je böser die Absicht ist, wenn er nämlich nicht bloß ansNichtachtung, sondern sogar anS positiver Verachtung das dem Tit-tengesetze Widerstreitende wählt.
8 . 81 .
Uebersicht der folgenden Abhandlung.
Da die Würde der Vernunft, die wir, wie bisher erwiesen ist,achten und lieben sollen, zweifach ist: l. die Würde der Urvcrnunft,2. die Würde der (abgeleiteten) Menschenvernunft; so zerfällt diefolgende Abhandlung, worin von unscrm sittlichen Betragen in ein-zelnen Handlungen die Rede ist, in zwei Theile: 1. in die Lehrevom sittlichen Verhalten in unmittelbarer Beziehung auf die Urvcr-nunft, auf Gott, 2. in die Lehre vom sittlichen Verhalten in un-mittelbarer Beziehung auf die Menschenvernunft (in uns und An-dern). Von Achtung des menschlichen Leibes kann nur insofern die