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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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Z. M.

Möglichkeit dieser Imputation der freien Handlungen

A «derer.

Bei'm ersten Gedanken darüber, daß, wenn ich auch auf dieHandlungen eines Andern Einfluß babe, dieser doch selbst frei dieHandlung will und thut; daß also sein Werk ist, was er thut,nicht das meinige, scheint cS unmöglich zu seyn, daß man mirdie freien Handlungen eines Andern anrechncn dürfe. Aber dasweitere Nachdenken zerstreuet diesen Schein völlig. Tenn, wennich Jemanden (z. V. durch lebbafte Darstellungen, durch bedeu-tende Versprechungen und Drohungen) einen starken Reiz zum Han-deln gebe, welchen er bei der Schwäche und Reizbarkeit des mensch-lichen Willens nur mit großer Beschwerde überwinden kann; soschwäche ich frcithätig seine Freiheit, seine freie Wollens-krait, zum Nichthandcl!!, und zwar nach dem Verhältnisse derStärke des Reizes, ebne seinen Antheil, ohne seine Schuld. Folgt ernun dem erhaltenen Reize frei, mit « freilich verminderter) Freiheit; soist ihm die Handlung, weil sie ibm frei ist, imputabel, aber auch mir,weil ich eine, obgleich nur durch die Entschließung des Andern erstzu ergänzende, Ursache, also eine Theilnrsache jener Handlung,und zwar mit Vorhcrsehcn derselben, also eine freie (mittelbare)Ursache von der Handlung bin.

§. 70 .

Arten, wie man eine freie Ursache von den freienHandlungen Anderer seyn kann.

Unser freie Einfluß auf die freien Handlungen Anderer kann1. positiv scvn, und zwar a. physisch, indem wir einen solchenGrund der Eristenz der fremden Handlung hcrgeben, daß dieselbeohne diesen Grund nicht hätte cristircn können (z. B. durch notb-wendige Hülfcleistung, durch Herbeischaffung des nvthwendigen Ma-terials der Sünde, wodurch der Wille zu fündige» in Andern auf-geregt, und die Ausführung des bösen Willens möglich gemachtwird); b. moralisch, psychologisch, indem wir durch diebesondere Darstellung gewisser Beweggründe, Reize auf den WillenAnderer einwirken. Dieses kann geichehen a. durch Drohungengroßer (für dieses Subjekt großer) Uebcl; I>. durch Verspre-chungen großer Belohnungen; e. durch eindringliche Ermahnun-gen (Lob und Tadel); 6. durch kräftige Rathgebungen (leb-hafte Erklärungen darüber, was zu tbun sich für den Anderngezieme).

2. Der negative Einfluß auf die Handlungen Anderer be-steht darin, daß man die eben genannten Stücke (den physischenund psychologischen Einfluß) unterläßt, wodurch man sic von jenenHandlungen abhalten könnte und sollte.

* Alle übrigen Arten des Einflusses auf hie Handlungen Anderer lassensich unter diese Eintbeilung bringen, z. B. a Zustimmung, Ein-willigung geben (welches theils zu dem positiven, theils zum ne-

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