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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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in uns denken, dieses ist offenbar ein reines, nnintcressirteS Wohl- !gefallen, eine reine Achtung und Liebe der Menschenwürde und desmit ihr Harmonircnden, dieses ist ein aus der Achtung und Liebe ,Gottes (der Urvernunft) hcrvorgehendes Wohlgefallen und Handeln, !also ein höchst edler Beweggrund, ein höchst edles, sittliches Wir- ^ken. — Hätte man aber bei den Diensten, welche man andernMenschen erweiset, mehr seinen eigenen Vorthcil, oder wenigstensdie Befriedigung der Triebe des Wohlwollens, des Mitleides, derWerthschätzung ... zur Absicht; so waren diese Beweggründe kei- !ne Aeußerungen der reinen Nächstenliebe. !

* Aus Allem gehr hervor, daß es immer und überall die nämliche Achtung >und Liebe der Vernunft (der Urvernunft und der abgeleiteten Vernunft, ^ist, welche eine Handlung zur sittlich guten -Handlung macht, daß also Idie Liebe Gottes und des Menschen das Eine Nothwendigc für uns ist, idaß sich diese Liebe nach verschiedene» Seiten hi» in verschiedenen -Hand-lungen äußeren muß, und daß sie selbst diejenigen Handlungen, dieohne sie keinen inncrn Werth baden, die vielleicht nur zur Erreichung jgewisser äußerer oder innerer Güter dienen würden, zu sittlich guten iHandlungen macht, daß also die wahre Gottcslicbe und die aus ihr hcr-vvrgehcnde Menschenliebe zu Allem nützlich ist. —

** Einige allgemeine verschiedene Aeußerungen der Achtungder Würde der Vernunft: Es ist ohne Zweifel Achtung der Ver-nunft, wenn man deswegen etwas thut, weil es wahr, vernünftig,mit woblgeprüften Grundsätzen übereinstimmend, — weil es wohlan-ständig und geziemend, — weil cs gerecht und billig ist.

Ist ein stets deutliches Bewußtseyn des sittlichen Beweg-grundes zur Sittlichkeit der Handlung erforderlich?

Wenn wir nnS nach dem sittlichen Beweggründe wirksam zuin !Handeln bestimmen, so ist unser Handeln sittlich, der wirksam auf jdie Handlung einfließende Beweggrund mag nun so eben in's Bc-wußtseyn ausgenommen (intentio nvtualis), oder frühcrhin ge-faßt, und in seiner Wirksamkeit durch öftere Erneuerung erhaltenseyn (intentio virtunlis, nicht inere lmditunlis, vim non exse-ren«). Ucbrigens ist die öftere Erweckung der guten Absicht sehrwichtig, ja dazu nothwcndig, daß die wirksame fortdauernde Gesin-nung, die Achtung und Liebe der Vernunft, nicht ihre Kraft undihr Leben verliere.

III. Das Gewissen und die Imputation.

§. 53 .

Uebergang zu dieser Abhandlung.

Bisher ist von dem objektiv sittlich Guten die Rede gewesen.Ob nun eine objektive Sittenregel (z. B. das Gesetz, Andere zu un-terstützen) gerade für mich in diesen besondern bloß von mir ganzerkannten Umständen eintretc, ob also diese meine Handlungwirklich subjektiv sittlich gut, wohl gar sittlich nothwcndig sey, dasmuß mein eigenes llrthcil, mein Gewissen entscheiden. Das Gewiss