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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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Antwort: Unwissenheit ist überhaupt gefährlich und schädlich.Diese muß also durch vernünftige Untersuchung gehoben werde».Ucbrigens haben wir über allen Zweifel erhobene Pflichten genug,deren pünktliche Erfüllung unsere Thätigkeiten gehörig in Anspruchnimmt.

§. 36 .

Ob es noch in einem andern Sinne räthliche Handlun-gen gebe.

Einige sagen: Es gibt gewisse Tugendmittel, z. B. Ehelostg.keit. . ., die von einem Ander», der die individuellen Umständeeines Dritten nicht kennet, also auch nicht weiß, ob sie mit diesenUinständcu harmoniren, diesem Dritten nur angerathen, nicht ge-boten werden können. Findet aber dieser Dritte bei der Berücksich- 'tigung seiner individuellen Verhältnisse, daß jener Rath (jenes Tu-gendmittel) mit seinen Verhältnissen harmonirt; so hört der Rathfür ihn auf, ein Rath zu scyn, es ist nun für ihn die Pflicht ein-getreten, dieses Tugendmittel aNzuwenden."

Antwort: Diese Erklärung heißt nichts anders, als: „Jederist stets verpflichtet, dasjenige zu thun, was für seine erkanntenindividuellen Umstände das Beste ist; sie hebt also alle wirklichenRäthe auf."

§. 37 .

Liegt in der Befolgung der göttlichen Räthe eine be- !

sondere Art Sittlichkeit? -

Man muß hier unterscheiden jene sittlichgute Handlung, dieschon an sich besser ist, schon an sich die Würde der Vernunfterhöhet, und wegen dieser Achtung geschieht, und dasjenige Sitt-lichgute, welches darin besteht, daß wir diese Handlung zugleichaus Achtung und Liebe der Urvcrnunft verrichten (nämlich aus Ach-tung und Liebe Gottes, der sie durch das Versprechen eines höher»Grades von Vollkommenheit, Belohnung, eines höhern Grades der !Seligkeit in Gott, der seligen Liebe zu Gott empfiehlt), daß wiralso hier eine größere Liebe, Achtung Gottes beweisen.'

§. 38 .

Ist die Unterlassung eines Rathes eine VerachtungGottes?

Keineswegs. Man unterläßt nämlich dabei nur, nach einemhöher« (nicht nothwendigen) Grade der Vollkommenheit zu streben;man verachtet hierbei gar nicht das letzte Ziel (Gott), welches jaschon durch die Erfüllung der strengen Pflichten erreicht wird.

* Räthe werden auch wohl unvollkommene (nicht strenge) Pflich-ten genannt, so wie die Geseke strenge, vollkommene Pflich-ten (die aber nicht mit vervollkommnenden zu verwechseln sind). Ueber-haupt sind Pflichten solche freien Handlungen oder Unterlassungen,welche Gegenstände eines Gesetzes oder Rathes sind.