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§. 35.
Widerlegung der Einwendungen.
1. „Entweder stimmen unsere Handlungen mit allen unser»Verhältnissen überein, oder nicht; im ersten Falle sind sie gut, imandern böse, also gibt es nur ge>etzmäßige und gesetzwidrige, keineräthliche Handlungen."
Antwort: Stimmen unsere Handlungen mit allen unfernVerhältnissen (besser: mit der Würde der Vernunft) so überein, daßsie die Würde der Vernunft, die Verbältnisse nicht auf heben,und das Unterlassen derselben mit der Würde der Vernunft nichtvercinbarlich, ihr widerstreitend, seyn würde; so sind die (sittlich gu-ten) Handlungen gesetzmäßige Handlungen. Stimmen sie abersogar so damit überein, daß sie die Würde der Vernunft erhöhen;so sind diese (sittlich guten) Handlungen räthliche. Man muß alsoeine zweifache Uebereinstimmung unterscheiden, eine negativeund eine positive. Wir sagen deshalb lieber so: Entweder wi-derstreiten unsere Handlungen der Würde der Vernunft (sind ihrkonträr entgegengesetzt), und dann sind sie sittlich böse; oder siewiderstreiten ihr nicht, dann sind sie gut, und zwar gesetz-mäßig, wenn nur negativ, rät hl ich, wenn sie sogar positiv mitder Würde der Vernunft harmoniren.
* Sagt man: Entweder ist eine Handlung mit der Sittcnrcgel harmonisch(und dann ist sie geboten), oder disharmonisch (und dann ist sie verbo-ten); sobeaehtman den Fehler,daß manSittenregel schon furGcsetzerklärt (da das Gesetz doch nur eine Art von Sittenregeln ist).
2. „Jenseits der Pflicht ist keine Sittlichkeit möglich; dennwir sind verpflichtet, das ganze Maß unserer Kräfte (alle Mittel)zu unserer Bestimmung anzuwenden. Folglich kann von keinen Rä-chen mehr die Rede sennch
Antwort: Der Gebrauch der Kräfte (Mittel) zu den noth-wendigcn Handlungen ist gesetzmäßig, aber zu den bloß nütz-lichen ist nur räthlich, wie bewiesen ist. In der Einwendungwird also etwas bebauptet ohne Beweis.
3. „Durch die Annahme der Räthe wird der Stolz befördert,als könne man außer den (Gott) schuldigen Handlungen nochüberflüssige gute Handlungen verrichten."
Antwort:" Wer einen rechten Begriff von Gott und den ge-setzmäßigen und räthliche» sittlichguten Handlungen hat, weiß, daßcr weder durch die eine, noch die andere Handlung Gott einenNutzen bringt, weiß, daß er alle Handlungen nur unter dem Bei-stände Gottes verrichten kann, weiß, daß er für die unendliche Lie-be Gottes nie genug zu danken vermag, weiß aber auch, daß derAllwcisc und Allgütigc nur die nothwendigcn sittlichguten Handlungenvon uns fordert, die nützlichen, bessern aber uns empfiehlt, kannalso hierdurch keineswegs zu irgend einem Stolze verleitet werden.
4. „Wenn man Räthe annimmt, so kann man verleitet wer-den, eine Pflicht bloß für einen Rath zu halten, und so die Pflichtselbst hintanzusetzen."