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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
Entstehung
Seite
299
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die Tugend, ist über allen Zwang erhaben, gebt anS dem Inner»,aus der freien Selbstbestimmung des Willens hervor, und dringtselbst auf das herzliche Respcktt'ren der Rechte Anderer, da diesesnämlich thcils zur Tugend mitgehört, tbeils ein Mittel zu dersel-ben ist.

Z. 3.

Trennung des Raturrechts von der Moralphilosophie.

Tic Moralphilosophie dringt freilich auf die Erfüllung allerPflichten, also auch der Rcchtspflichtcn, und gibt der Gerech-tigkeit eine höhere Sanktion, einen in jeder Hinsicht kräftigen Be-weggrund zur gewissenhaften Erfüllnng der Gcrechtigkcitspflichtcn.Aus diesem Grunde betrachtete man das Naturrecht als einen Theilder Moralphilosophie. Jedoch ist es nicht die Sache der Moral-philosophie, die Rechte und Rcchtspflichtcn überhaupt und insbe-sondere zu bestimmen. Tiefe Bestimmung, Begründung ist derRechtswissenschaft überlassen, die nur von Rechten und Rcchtspflich-tcn handelt. Obgleich nun der Mensch in praxi sittlich und recht-lich zugleich handeln, und die Rechts- und Tugendpflichten nichttrennen soll; so ist doch die Trennung der Wissenschaften von bei-den zur liefern Begründung, systematischen Behandlung, und leich-tern und allseitigen Truchdringuug der cinschlagenden Gegenständenützlich, ja nothwendig.

§. 4.

Quelle der Moralphilosophic.

Nur die Vernunft (praktische Vernunft), oder vielmehr dasunmittelbare Bewußtscyn der Sache in uns, durch welches die Bcr-nuuftforderungen erkannt werden, ist die Quelle der Moralphiloso-phic, die einen Theil der Vernnnstwissenschasten ausmacht, und da-her nur aus Vernuuftkcnntniffen bestehen darf. Aber darf denn dieMoralphilosophie gar keine Rücksicht auf die Offenbarung nehmen?Auf die Offenbarung als Quelle darf sie nicht Micksicht nehmen,aber wohl als Leiterin», Zurechtführcrinn der Vernunft. Hierausergibt sich zugleich der große Unterschied zwischen Moral thcvlo-gic und Moralphilosophie. Beide unterscheiden sich j. hin-sichtlich der Quelle, da die Moraltkcologic vorzüglich ans derOffenbarung (mit Berücksichtigung der Vernunft), die Moralphilo-sophic aber nur aus der Vernunft schöpft. 2. Hinsichtlich des Um-fanges. Die Moraltbeologie setzt nämlich zu den allgemein notb-wendigcn, aus bloßer Vernunft erkennbaren Sittcngcsetzcn noch dieaus bloßer Offenbarung zu erkennenden, bedingt nothwendigcn posi-tiven Gesetze hinzu... 3. Ter Behandlung sw ei sc nach.

Tie Moralphilosophie wird nicht bloß wissenschaftlich, sondern auchals Wissenschaft behandelt, die Moralthcologic aber kann (da sicauch solche Lehren anfstcllt, die wegen der Offenbarung geglaubtwerden müssen) nicht in allen ihren Lehren als strenge Wissenschaft,sondern nur überhaupt wissenschaftlich behandelt werden. 4. In Be-