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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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keine» als Mittel, die Räder der Uhr in Bewegung ;» setzen.Daß man zur Beförderung der Vollkommenheit des Ganzen nichteinem Tbeile eine zu große Vollkommenheit geben darf, wobei dasGanze leiden wurde, ist von selbst klar.

6. Ordnung.

§. W.

Begriff.

Ordnung ist die Stellung (Verbindung) mehrerer Dinge (inRücksicht des Ortes oder der Zeit) nach ihrer Fähigkeit zur Hcr-vorbringung einer gemeinschaftlichen Wirkung (zur Bewirkung einesgemeinschaftlichen Zweckes). Beispiele: Ordnung in einer Biblio-thek, in einer zusammengesetzten Maschine, in einem Krie-geshecrc.

Verwirrung (cvntusiv) ist eine solche Stellung mehrererDinge in Rücksicht des Platzes oder der Zeit, die nach der Fähig-keit keines einzigen Dinges zur Bewirkung eines gemeinschaftlichenZweckes eingerichtet ist.

Wenn aber nur einem oder andern Dinge eine andereStelle bestimmt ist, als seine Fähigkeit zur Bewirkung des gemein-schaftlichen Zweckes erfordert; so ist dieses ein Mangel in derOrdnung.

§. 100 .

E i n t h e i l u n g.

Die Ordnung ist 1. entweder einfach, wenn der gemeinschaft-liche Zweck, wozu sie geordnet sind, nur ein einziger ist, oder zu-sammengesetzt, wenn mehrere gemeinschaftliche Zwecke erreichtwerden sollen, die sich aber in einen Hauptzweck vereinigen lassen.So ist z. B. die Ordnung zusammengesetzt, wenn die Bücher nichtnur nach der Verschiedenheit der Wissenschaften, sondern auch nachder Verschiedenheit der Sprache, der einzelnen Theile . . . geord-net sind.

Wenn sich die Zwecke nicht zu einem Hauptzwecke vereinigenlassen; so ist das keine zusammengesetzte Ordnung, wiewohl jedeOrdnung für sich zusammengesetzt seyn kann, z. B. rm nämliche»Zimmer eine Bibliothek und eine Apotheke.

2. Die Ordnung ist entweder vollständig (oräa cvinpletus),oder unvollständig, je nachdem Jedes nicht nur nach seiner ge-meinschaftlichen, sondern auch nach seiner individuellen Fähig-keit zum gemeinschaftlichen Zwecke geordnet ist, oder nicht. Z. B.wenn man selbst bei Büchern vom nämlichen Inhalte auf ihr In-dividuelles, ;. B. auf die erste, zweite (verbesserte) Ausgabesieht.

3. Wenn mehrere geordnete Dinge keinen Individual un-terschied in Rücksicht ihrer Fähigkeit zu einem gemeinschaft-lichen Zwecke haben; so ist nur eine unvollständige Ordnung

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