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sem Verhältnisse zu ihnen stehen, und nicht in diesemVerhältnisse zu ihnen stehen, sind widersprechende Bestim-mungen, wovon eine stattfinden muß.
So müssen sie auch, wenn sie veränderlich sind, in jedemZeitpunkte ihres Da seyns völlig bestimmt seyn, d. i. sie müssenentweder gerade diese veränderliche Bestimmung erhalten haben,oder nickt.
3. Wenn in einem Dinge etwas wird (verändertwird), so muß es von dieser wechselnden Bestimmung(sie mag eine innerliche oder eine äußerliche seyn)
einen hinreichenden Grund geben.
Tenn, da jede von den zwei widersprechende» Bestimmungenin jedem Zeitpunkte möglich ist, aber nicht beide zugleich daseyn können; so ist objektiv ein Grund nöthig, der dasDaseyn einer Bestimmung vor der ander» bestimmet,der also aus der gleichen Möglichkeit der beiden widersprechendenBestimmungen die eine vor der andern in die Wirklichkeit über-setzt, oder mit andern Worten, der die vorige Unbestimmt-beit ans hebt, und das unbestimmte Ding in ein bestimmtes ver-wandelt.
L. Dieser Grund kann in keiner Negation bestehen.
Den» das für sich zum Daseyn und Nichtdaseyn un-bestimmte mögliche Ding erhält durch das wirkliche Daseyn (durchdie vollständige Bestimmtheit) eine neue Kennbarkeit, eine neue kenn-bare Bestimmtheit. Da aber alles Negative gar keine eigeneKennbarkeit hat, und eben so möglich da seyn kann, als jede ihmentgegengesetzte Realität: so kann in ibm der hinreichende Grund einesbestimmten Daseyns wechselnder Realitäten nicht bestehen. Und weildoch ein Grund vorbanden seyn muß; so muß derselbe etwas Reel-les seyn; er kann durchaus nicht das allgemeine Nichts, nochwas immer für eine Negation einer bestimmten Realitätseyn.
6. Dieser Grund kann nicht im Dinge selbst liegen.
Denn gerade deswegen, weil die Bestimmungen des Dingesveränderlich, wechselnd sind; so können sie nicht in dem Wesen, inder Möglichkeit des Dinges ihren hinreichenden Grund haben; indemsie sonst eben so unveränderlich seyn würden, wie dieMöglichkeit, Wesenheit, worin sie begründet wären.Will man sich hiervon noch weiter von allen Seiten her überzeugen;so erwäge man Folgendes: 1. Der Grund kann nicht liegenin den unveränderlichen Bestimmungen des Dinges; dennsonst müßte der hinreichende Grund, welcher das Daseyn der wech-selnden Bestimmungen bestimmet, das Daseyn dieser Bestimmungenso unveränderlich bestimmen, wie er selbst unveränderlich ist. 2. Nichtin de» wechselnden Bestimmungen. Denn es müßte ent-