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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
Entstehung
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weder s. eine jede neu entstehende Bestimmung den Anfang ihres Da-seyns selbst als hinreichender Grund durch ihre Möglichkeit, We-senheit allein schon bestimmen. Dieses kann aber nicht seyn,weil ihre ganze Möglichkeit eben sowohl beim Nichtseyn, als beimWlrklichseyn besteht, und weil, wenn die Möglichkeit schon denGrund enthielte, das Gegründete eben so unveränderlich wäre, alsder Grund, die Möglichkeit. Oder I>. cs mußte die Negation,welche vorher da ist, die widersprechende Realität zum Daseyn be-stimmen, welches unmöglich ist. Oder e. es müßte eine jede vor-hergehende veränderliche reelle Bestimmung der hinreichende Grundder nachfolgenden seyn. Aber dann käme es doch auf die er-ste an, die ja doch selbst ihr hinreichender Grund nicht seyn kann,weil sie sonst unveränderlich wäre. 3. Nicht in den unverän-derlichen und wechselnden Bestimmungen zugleich.Denn der Antheil, den die nichtwechselnden daran hätten, bliebe im-mer fortdauernd, und so müßte das durch sie Bestimmte eben sofortdauernd seyn. Der Antheil aber, der in den wechselnden Be-stimmungen läge, könnte weder in ihren vorhergehenden Negatio-nen, noch in jeder wechselnden Bestimmung selbst, nochin jeder vorhergehenden seyn.

V. Der Grund dieses Daseyns muß in einer Ursache

liegen.

Denn da es einen hinreichenden objektiven Grund von allemwechselnden Daseyn reeller Dinge geben muß und dieser we-der bloß negativ (L.), noch in dem Dinge selbst enthalten seynkann (6.); so muß er außer dem Dinge, d. i. in einem vonihm unterschiedenen Dinge liegen. Da nun jenes Ding, welchesden hinreichenden Grund des Daseyns einer von ihm unterschiede-nen Realität zum Theile oder vollständig enthält, eine wirksameUrsache genannt wird: so folgt hieraus:Alles Entstehen, allerWechsel reeller Bestimmungen in einem Subjekte hat eine Ursache?

§. 15.

II. Grundsatz für alles Eristirende:Alles, waseristirt, hat den hinreichenden Grund der Eristenz(und zwar entweder in sich in seinem Wesen in seiner Mög-lichkeit, oder außer sich in einem andern Dinge)."

Denn, weil nicht alles Erkennbare eristirt, und dasEristirende vollständig bestimmt seyn muß; so muß das Eri-stirende noch eine eigene Erkennbarkeit haben, es muß nämlich nochinsbesondere erkennbar seyn, warum es gerade diese und keine an-dere vollständige Bestimmtheit hat, warum es eristirk. Dieses istaber nicht anders erkennbar, als entweder aus dem Dingeselbst, oder aus einem andern Dinge. Daß hier nichtvom logischen Denken eines hinlänglichen Grundes, sondernzugleich vom metaphysischen Erkennen desselben, vomwirklichen Fürwahrhalten die Rede ist, wer könnte das noch be-