in der Zeit im nämlichen Dinge möglich sind: so muß der Satzdes Widerspruchs (wie er in der Metaphysik stattfindet) so ausge-drnckt werden: „Die Realität und die Negation derselbenRealität (widersprechende Bestimmungen) können niezugleich in einem nnd demselben Subjekte seyn. Oder:Kein Ding (Subjekt, welches in jeder Hinsicht als das nämlicheSubjekt genommen werden muß, welches also, wie BachmannS. 47 sich ausdrückt, ein einfaches Objekt seyn muß) keinDing kann zugleich das Jaund das Nein von Etwas insich enthalten".
* Durch das Wort „zugleich" verliert der Satz nichts von seiner Allge-meinheit. Es heißt ja in demselben nicht: „In dieser Stunde, indieser Minute können widersprechende Bestimmungen nicht zugleich ineinem Subjekte seyn". Auch ist das Wort „zugleich" durchaus nord-wendig, weil dem nämlichen Dinge wirklich nach einander widerspre-chende Prädikate zukommen können, weil B. der Mensch A. anfangsgottselig, nachher nichtgottselig, sogar gottlos seyn kann.
§. 10.
Zusammenhang des Satzes vom Widerspruche mit demSatze der Erkennbarkeit.
Vermittelst des Satzes der Erkennbarkeit: „Alles Reale ist cr>kennbar", sehen wir die Falschheit des Satzes: „Alles Reale istdas Nichterkennbarc" ein, nämlich vermittelst des diesem Neinwidersprechenden Ja, welches wir als etwas im Subjekte mit seinerganzen Denkbarkeit Enthaltenes anschauen, es mag nun das Sub-zekt bloß möglich, oder auch eristirend seyn. So erkennt man ausdem Satze: „2 mal 2 sind 4" die Falschheit des Satzes: „2 mal2 sind nicht 4". Der Satz des Widerspruchs ist also eigentlich dienegative Seite des Satzes der Erkennbarkeit.
Man kann sogar durch folgenden Schluß die Abhängigkeit desSatzes des Widerspruchs vom Satze der Erkennbarkeit zeigen:Obersatz: „Was keine Kennbarkeit hat, ist nicht einDing (also ein Unding)". — Dieser Satz ist eine Contra po-sitiv von dem Grundsätze: „Jedes Ding hat eine Kennbarkeit-.Untersatz: „Ein Widerspruch hat keine Kennbarkeit(nach dem Zeugnisse unsers Bewnßtseyns)". Schlußsatz: „Alsoist ein Widerspruch nicht ein Ding". Oder: „Also können wider-sprechende Bestimmungen nicht ein Ding ausmachen, nicht in einemDinge, Subjekte seyn". — Ein bestimmtes Beispiel: „Zwei malzwei ist vier (enthält den Grund der Erkennbarkeit von 4, ist als4 erkennbar)". Nun aber kann kein Ding zugleich das Ja und Reinvon Etwas enthalten. Also kann zwei mal zwei nie zugleich nichtvier seyn".
* Ein Widerspruch hat zwar keine Erkennbarkeit, keine Realität; aber,da widersprechende Bestimmungen nach einander im nämlichen Sub-jekte seyn und erkannt werden können; so läßt sich in dieser Hinsichtsagen: „Auch jeder Widerspruch hat, jedoch nur mit einer Zeit-solge, eine vollständige Erkennbarkeit, so daß demnach eine Artdes Widerspruchs von der andern, und der Widerspruch vonbloßen Negationen und von Verschiedenheiten der Reali-