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stenz). Also kann unser Fürwahrhaltcn auch nach der Reflexionnicht widerrufen werden; wir sind ;n einer Wirklichkeit und zumHalten dieser Wirklichkeit gelangt, und können uns nicht davon lvs-winden. Daher ist das nothwendige Fürwahrhalten, welches unmit-telbar ist, also auch dasjenige, welches sich mit diesem »otbwendigciiFürwahrbalten nothwendig verbindet, ganz außer Zweifel gesetzt.
3. Die Behauptung,'das erste Bewußtseyn des Menschen müssedurch das zweite, das zweite durch das dritte . . . und so in'ö Unend-liche hin bezeugt werden, scheint veranlaßt zu sey» durch die von eini-gen Philosophen angesicllte Vergleichung des Bewußtseyns mit elasti-Ichen Kugeln. Sic sagen nämuch: „Eine elastische Kugel, die aufeine andere elastische Kugel in gerader Richtung stößt, theilt dieseribre ganze Bewegung, also ihren ganzen Zustand mit. So theiltsich ein Bewußtseyn dem andern, dieses wieder einem andern . ..mit, und das letzte Bewußtseyn enthält die erstern alle in sich lbc-zeugt also alle ersteren Bewußtseyn)."
Aber wie unpassend ist diese Vergleichung! Denn dieelastischen Kugeln, die ihre Bewegung auf andere fortsetzcn, wirkenja nach Außen (die Handlungen derselben sind actione« ad extra,actione« trsnseunte« in aliud extrsneum), so wie auch ein mensch-licher Zeuge, der einem andern Menschen etwas be-zeugt, außer dem andern Menschen ist, handelt, bezeugt,also nach Außen hin, nach einem außer ibm befindlichen Menschen wirkt:aber das Bewußtseyn unserer Seele ist eine in unse-rer Seele cristirende Handlung (actio »cl iutra, actio im-munen«), und kann nicht einmal eine actio transien« ad extrawerden; denn unsere Seele kann durch ihr Bewußtseynnicht Andern, sondern nur sich selbst etwas verstellen; durchdas vollständige reflere Bewußtseyn ist unsere Seelesich ihrer selbst, ihres ersten (direkten) Bewußtseyns derVorstellung, des Objekts, und dieses reflexen Bewußt-seyns selbst bewußt, und bedarf keines neuen, von dem vorigenverschiedenen Bewußtseyns. Wahrlich wir dürfen uns nicht einmaldas zweite, reflere Bewußtseyn als getrennt, unterschieden,von dem ersten verstellen, indem das erste Bewußtseyn als eine actioimmunen« durch kein von ihm unterschiedenes Ding dargestcllt wer-den kan». Das zweite Bewußtseyn ist nur verschieden von demersten und vollständiger, cs nmfaßt außer den Objekten, Vor-stellungen und dem Ich (dem Subjekte) des ersten Bewußtseyns nochdas erste Bewußtseyn selbst als einen actum mentis.
Welche notbwendige und allgemeine Grundsätze(Erkenntnißgesctzc) bezeugt nns nun das unmittelba-re Bewußtseyn, dem wir völlig trauen dürfen nnd müsse», dadie Zuverlässigkeit des Auswruchs des unmittelbaren Bewußtseynsder Sache in uns nachgewiesen ist?