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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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meinnützliche und Gemeinverständliche hcranShcbt, unddieses ohne schwierige KunstauSdrücke .... auf eine leicht begreif-liche Art vorträgt.

2. In Beziehung auf die äußere, zufällige Form (aufdie Darstellungsweise) der Lehren unterscheidet man folgende Me-thoden :

s. Die rhapsodische, fragmentarische, wo man einzelneSätze ohne Zusammenhang hinstellt.

d. Die aphoristische, wo die einzelnen Sätze zwar in eineminnen« Zusammenhänge stehen, wo aber dieser Zusammenhang nichtdeutlich ausgedrückt ist.

c. Die parabolische, änigmatische, wo man gewisseLehre durch Parabeln. . . darstellt.

6. Die epistolarische, wobei man sich der Briefform bedient(entweder einen an den andern, oder zweie wechselweise an einan-der schreiben läßt).

«. Die rednerische und abhandelnde Methode, wo mandie Form der Rede oder Abhandlung gebraucht.

f. Die dialogische Methode, wo man zwei Menschen redendeinführt, und dadurch Andere zu belehren sucht.

x. Die sokra tische (erotcmatische) Methode, wo man Jeman-den so belehrt, und die Fragen an ihn so einrichtet, daß derselbedie Kenntnisse, die ihm mitgetheilt werden sollen, aus sich selbstentwickelt (und ohne fremde Beihülfe sie gewonnen zu haben scheint).

Siehe Krug's angewandte Logik.

* Auch kann man in Rücksicht auf die zufällige Lehrart noch unterscheidenden mündlichen und schriftlichen Unterricht. Der schriftliche ist inder Regel präciser und zierlicher, der mündliche kräftiger und ein-dringlicher.

2. Der Wechselseitige Unterricht.

Der logische Streit.

§. 236.

Arten.

Der logische Streit, die Disputation, ist entweder öffent-lich, oder nichtöffentlich. Beide können zur Erkenntniß derWahrheit, und zur Uebung im fertigen Denken beitragen; die öffent-liche Disputation hat aber den Nachtheil, daß dabei derjenige,welcher sich widerlegt sieht, leicht in Versuchung kommt, der er-kannten Wahrheit zu widerstreiten, allerhand Scheingründe aufzu-stellen, und seiner Eitelkeit vor der zuhörenden Menge Genügezu leisten.

§. 237.

Regeln bei Disputationen.

1. Vor allen bestimme man erst genau den Gegenstand,worüber gestritten werden soll, damit alles unnütze Wortgezänkevermieden werde.