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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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d 2. Man untersuche, von welchen, beiderseits anerkann-

* ten, Grundsätzen man ausgeben könne.

3. Man prüfe die Form und die Materie der Beweise des

> Gegners.

' 4. Das Wahre in der Behauptung des Gegners erkenne man

sogleich an, und scheide das Irrige davon aus.e 5. Man disputire mit Besonnenheit und Ruhe, ohne

leidenschaftliche Hitze, und mit menschenfreundlicher Achtung gegen

" den Verstand des Gegners.

i 6. Man zeige, wo möglich, den Grundirrthum, aus wel-

chem die einzelnen Gründe, Ansichten des Gegners hervorgehen,e 7. Hat man irgend eine Beweisart des Gegners umgestoßen,

so folgere man daraus nicht, daß der zu beweisende Satz, wofürt cs ja andere feste Gründe geben kann, umgestoßen sey.

' 8. Man suche dem Gegner das Geständniß, geirret zu haben,

so leicht als möglich zu machen; gebe ihm sogar (besonders bei' öffentlichen Disputationen) einige Winke, wie er mit Ehre» ansdem Kampfe ziehen könne.

> * Siehe Krug's Logik, und die vielen praktischen Bemerkungen rückstcht-

lich der angewandten Logik in Sailer'6 Lernunftlehre und in Statt-, ler's Logik.

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