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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
Entstehung
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nbercinstimmc; daß also die Schrift nicht Sachen als geschehen erzäh-le, die erst in später« Jahrhunderte» vorgcfalle» sind, nicht Aus-drücke gebrauche, die erst weit später gebräuchlich waren, nicht Lehreneinem Solchen zuschreibe, mit dessen anerkanntem Charakter und er-probter Denk- und Handlungsweise sie im grellestcn Widerspruchestehen.

2. Wir werden von der Authcntie einer 'Schrift dadurch über-zeugt, daß gleichzeitige oder spätere Schriftsteller, oderwenigstens eine fortgesetzte, allgemeine, ausdrücklicheAeberlieferung cs bezeuge», daß diese Schrift von gerade die-sem Verfasser sey.

Die Ueberzeugung von der Unverfälscht!) eit einer Schriftberuhet darauf, daß 1. alle Exemplare in der Hauptsache nberei»-stimme»; 2. daß die Ue versetz ungen in verschiedene Sprachen,so wie die Auslegungen der Hauptstellen, und 3. die in andernWerken vorkommenden »wörtlichen Anführungen, Ci taten,aus dieser Schrift Harmoniken. 4. Sind zur Erhaltung der Inte-grität einer Schrift besondere Anstalten getroffen; ist5.die Schrift der Art, daß sie von einem ganzen Volke in denHauptsachen gelernt, oft in Erinnerung gebracht, und zurLeitung des ganze» Lebenswandels benutzt wird; so steigt die Ueber-zeugnng von der Unverfälschthcit der Schrift auf's Höchste.

§. 233.

8. Regeln für die Erkenntniß der rechten Bedeutungeiner Schrift.

1. Gib acht auf den Sprachgebrauch überhaupt und aufden Sprachgebrauch eines bestimmten Schriftstellers insbesondere.

2. Berücksichtige wohl den ganzen Zusammenhang einerSchrift.

3. Vergleiche Parallel stellen, solche Stellen in andernAbhandlungen . . ., in welchen der Schriftsteller über den näm-lichen Gegenstand umständlicher und deutlicher spricht.

4. Bedenke den Zweck und die Veranlassung einer Schrift, die Verhältnisse derjenigen, wofür sie bestimmt ist,die Geschichte und den Geist des Schriftstellers sowohl,als des Zeitalters, worin er schrieb.

5. Bei sehr wichtigen Stellen, an deren rechten Bedeutungden Menschen viel gelegen seyn-mußte, frage die stete, einförmige,allgemeine mündliche Ueberlieserung. Denn welchen mög-lichen Sinn der Verfasser bei seinen Sätzen gehabt habe, darüberkönnen gelehrte Interpreten vieles pro et contra sprechen; welchenwirklichen Sinn aber der Verfasser hineingelegt habe, das isteine Thatsachc, die durch diejenigen, welche mit dem Verfasserlebten und seine Lehren richtig auffaßten. Andern bezeugt wer-den muß.

6. Sind sogar authentische Ausleger, gesetzmäßige In-