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qrößerer Kraft, als der tobte Buchstabe, die geistigen Kräfte (desZuberers). Soll aber dieser mündliche Unterricht besonders wirksamfür den Zubörer werde»; so ist es von Seiten des Zuhörers nichtnur 1. nothwendig, daß er sorgfältig aufmerke ans de» Unter-richt, sondern auch 2., daß er nachher über das Gehörte reiflichnachdenke. Wie wohltbätig eine, schon vor dem Unterrichte bewirkte,vernünftige Geistessammlung nnd, wenn es möglich ist, das vorläu-fige Lesen oder Ueberdenken des von dem Lehrer Vorzutragenden sey,ist von selbst einleuchtend.
«. Beim schriftlichen Unterrichte, Anderer.
§. 231.
i. Allgemeine Regeln in Beziehung aus da» Lesen überhaupt.
u. Man versäume das Lesen nicht, indem hierdurch die Exten-siv n, der Umfang der Kenntnisse befördert, dabei auch Manches,welches ja öfterer gelesen nnd durchdacht werden kann, besser verstan-den und dem Gedächtnisse treuer überliefert werden kann.
K. Man treffe eine vernünftige Auswahl unter den Büchern,lese die vorzüglichsten, wichtigsten Werke statarisch, andere aber höch-stens kursorisch.
e. Man lese gute Werke mit aller Aufmerksamkeit, undzwar mehrmalen (multum non inultu).
6. Man halte die rechte Ordnung beim Lesen wissenschaftli-cher Werke, und eile nicht eher zu dem Folgenden, als bis man dasVorhergehende gefaßt hat.
e. Man durchdenke alles, und präge es so tief dem Geiste ein,daß man den rechten Sinn des Ganzen und aller Theile auf eine unseigenthümliche Weise wieder zu geben vermag.
f. Erst dann, wenn man sich gründliche Kenntnisse erworben hat,wage man es, die bessern Schriften mehrerer Partheieu zu le-sen, und sich allseitiges Denken anzugewöhnen.
K. Sowohl zur Belebung und Erholung des Geistes, als zurAusbildung und Vervollkommnung des ästhetischen Gefühls lese manaußer den streng wissenschaftlichen Werken auch ästhetische Schriften.
§. 232.
2. Besondere Regeln in Beziehung aus das Lesen der Schriften über sol-che Lehren, bei denen eS daraus änkommr, ob dieselben 1. von geradediesen oder jenen Verfassern, 2. in gerade diesem oder jenemGinne herrühren.
Also Regel» für die Erkenntniß der Echtheiteiner Schrift.
Eine Schrift ist echt, wenn sie 1. im Ganzen und in den Haupt-theilen von dem Verfasser, dem sie beigelegt wird, wirklich herrührt(also authentisch ist); 2. wenn sie (nicht nur in dieser Hinsicht,sondern auch) in den einzelnen Ausdrücken und Sätzen unverändert ge-blieben (also unverfälscht ist).
Zur Erkenntniß derAuthentie gehört 1., daß derInhalt unddie Form dieser Schrift ganz mit der damaligen Lage der Dinge...