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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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108
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L. 227.

3. In Rücksicht auf die Art des Zeugnisses.

Das Zeugnis! gewinnet an Glaubwürdigkeit, wenn es 1. ausdie einfachste Art, ohne VergrößerungUebcrrednngssucht, ohneMangel an Zusammenhang und Vorwürfe von Inkonsequenzen zubefürchte». Alles erzählt, und zwar

2. mit der genauesten Bestimmtheit.

§. 228.

4. In Rücksicht auf äußere Umstände.

Ist eine Thatsache öffentlich vor dem ganzen Volke gesche-hen, und wird sie sogar von Jenen, die wegen ihrer Neigungenund Leidenschaften wohl Ursache zu widersprechen hätten, 1. nichtnur nicht geläug net, sondern sogar 2. von Vielen aus ihnenausdrücklich zugestanden; wird sie 3. von allen Zeugen einstim-mig bezeugt, ungeachtet der Verschiedenheit ihres Temperaments,Charakters, Wohnorts: so ist offenbar alle mögliche Glaubwürdig-keit vorhanden, und es wäre Thorheit, Vermessenheit, Unvernunst,eine solche Thatsache in Zweifel zu ziehen.

Von den Schlüssen der Induktion und Analogie, deneneinzelne Erfahrungen (eigene und fremde) zum Grunde liegen, istschon bei der Lehre über die Schlüsse gesprochen worden.

8. Der Vernunftkenntnisse, und der aus Erfahruugs-und Vernunftkenntnissen gemischten.

Del der Erzeugung der Vernunftkenntnisse und der empirisch-rationalen Kenntnisse gehen wir entweder ohne unmittelbare Hülfe,Anleitung Anderer zu Werke (im unmittelbaren Nachden-ken), oder wir bedienen uns dabei der Hülfe Anderer, die wir hö-ren oder lesen (im mittelbaren Nachdenken, im Nachden-ken über das uns von Andern mündlich oder schriftlich Mitgethcilte).

§. 229.

1. Unmittelbares Nachdenken.

Hierin verdeutlichen wir 1. unsere Begriffe nach ihrem In-halte und Umfange, wir bilden also Definitionen und Eintheilun-gen; 2. hieraus ziehen wir wichtige, fruchtbare Folgesätze; 3. wirverbinden dann Alles zu einem wohlgeordneten Ganzen, welchesauf einem festen Grunde ruhet, und in seinen Theilen auf das In-nigste vereinigt ist. Daß es zur Erleichterung des fernen« Nachden-kens oft sehr zweckmäßig ist, das Durchdachte und Erkannte derHauptsache nach niederzuschreiben, ist unstreitig.

2. Mittelbares Nachdenken.

§. 230.

.4. Beim mündlichen Unterrichte Anderer.

Der mündliche Unterricht (vivs vox ävoentis) erregt mit weit