Druckschrift 
Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
Entstehung
Seite
107
Einzelbild herunterladen
 

107

wir sie benutzen wollen, bezeugt werden. Der Gegenstand dieses Zeug-nisses heißt eine Thatsache, ein lactum; die Gültigkeit des Zeug-nisses heißt die historische Glaubwürd ig keit (küvs liistoriea).

riegeln zur Unterscheidung gültiger und ungültiger Zeugnisse.

§. 225.

1. In Rücksicht auf die bezeugte Sache.

Die bezeugte Sache muß 1. innerlich möglich seyn,

2. nicht mit anerkannten Wahrhe iten im Widerspruchestehen. Welcher Sachkundige könnte wohl dem glauben, welchererzählte, er habe ein gleichseitiges Dreieck gesehen, worin ein rechterWinkel gewesen sey; Julius Cäsar habe im Kriege Kanonen undPulver gebraucht (da das Erste ein innerer Widerspruch, das Zweiteaber mit der Wahrheit, daß diese Art, Krieg zu führen, die Erfin-dung einer weit spätem Zeit ist, im Widerspruche steht)?

* Da Gott sich unmittelbar und mittelbar offenbaren, daher sich auch derWunder und Weissagungen zu diesem Zwecke bedienen kann; so kön-nen auch Wunder und Weissagungen (d. i. Wirkungen, die nach denbloßen Gesetzen der physischen und geistigen Natur nicht möglich, alsophysisch oder moralisch unmöglich, aber doch durch eine besondereDazwischenkunft des Allmächtigen möglich sind, über welche Möglich-keit die Religionslehre weitere Auskunft zu geben hat), durch ein voll-gültiges Zeugniß beglaubigt werden.

§. 226.

2. In Rücksicht auf die Zeugen.

Die Zeugen müssen (unmittelbar oder mittelbar) Kenntnißvon der bezeugten Sache haben, so wie den Willen, die Wahr-heit zu sagen. Daher folgende Regeln:

Jene Zeugen verdienen Glauben, welche (in Ansehung derKenntniß)

1. eine solche Thatsache bezeugen, zu deren Erkenntniß nur gesun-de Sinne und die Aufmerksamkeit erfordert werden;

2. welche als unmittelbare Zeugen, als Augen- und Ohren-zcugen auftreten;

3. welche nicht leichtgläubig sind, und erst lange, sogar mitübertriebener Hartnäckigkeit untersuchten;

4. welche weder von sich, noch von Andern getäuschtsind, und in allen Verhältnissen die ruhigste Besonnenheit unddie höchste Weisheit beweisen;

welche (in Ansehung der Aufrichtigkeit);

5. unpartheiisch,

6. uneigennützig (ohne Rücksicht auf Ehre, Güter, Genüsse,Macht) eine Thatsache bezeugen;

7. welche in ihrem ganzen Lebenswandel Tugend und Wahr-heitsliebe beurkunden, und geschworne Feinde des Lasters undder Lüge sind;

8. welche die edelste Offenherzigkeit zeige», vielleicht gar ihreeigenen Schwachheiten, . . . gestehen ....