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§. 193.
8. Auf die zufällige.
Die zufällige (äußere) Form der Beweise besteht darin, daßdie Beweise 1. entweder förmlich (in syllogistischer Form ausge-drückt), oder nichtförmlich, 2. entweder vollständig förm-lich, oder nichtvollständig förmlich (obne oder mit Aus-lassung irgend eines zum Schlüsse gehörigen Satzes), 3. entwedereinfach (einen Schluß), oder zusammengesetzt (mehrereSchlüsse enthaltend) find. Der zusammengesetzte Beweis istentweder progressiv oder regressiv, je nachdem man darinvon den Gründen zum Gegründeten fortschrcitet, oder vom Ge-gründeten zu den Gründen zurückgcht.
§. 194.
3. In Beziehung auf die Beweiskraft.
Die Beweise sind rücksicktlich ihrer Beweiskraft I. entwedersolche, die uns zureichende Gewißheit geben, oder solche, dienur Wahrscheinlichkeit begründen. 2. Die ersten find entweder sol-che, welche die letzten hinreichenden Gründe der Gültigkeit (Wahr-heit) darstellcn, also ein Wissen begründen, oder solche, welchezwar die hinncichenden, aber nicht die letzten Gründe darstellen,also den Glauben begründen. 3. Jene Beweise, die ein Wissenbegründen, werden entweder aus der Vernunft (aus Vernunst-principien) geführt, also so, daß das Gegen theil unmöglichist (in jeder Hinsicht), dann heißen sie apodiktisch; — odersie werden aus der Erfahrung geführt, also so, daß das Ge-gcntheil an sich (abgesehen von dicker oder jener (zufälligen) Erfah-rung) wohl möglich wäre, — nur in diesen Umständen aber, beidieser Erfahrung nämlich, nicht möglich ist.
* Wie willkührlich und verwirrend ist cs also, wenn man bloßvon apodiktischen Beweisen geredet wissen will, und alle übrigenBeweise verwirft, und sie zu bloßen Wabrscheinlichkeitsgründen herab-würdigr!
Regeln.
tV. In Rücksicht auf die Gültigkeit der Beweisgründe.
§. 195.
I. Die Sätze, woraus der Beweis geführt werden soll,müssen (entweder unmittelbar, oder mittelbar) gewiß,als gültig anerkannt, seyn. Denn sind diese Sätze nicht alsgültig anerkannt; so mag die Folgerung des Schlußsatzes aus den-selben noch so richtig seyn, man wird sich von der Wahrheit desSchlußsatzes nicht überzeugen können.
Man braucht nicht bei jeder Lehre zu den ersten Grundsätzenseine Zuflucht zu nehmen (das wäre schrecklich weitläufig und verwir-rend), wiewohl es ohne die ersten Grundsätze gar keinen Beweisgeben könnte; aber die Beweisgründe, von welchen man bei dieser