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Ein Beweis ist also ein Schluß, mit NachWeisung der Gül-tigkeit seiner Gründe. ,
Beim Beweise kommt es also an 1. auf die materialenSatze, die als gültig nachgcwicsen werden (Stoff, Materie desBeweises); 2. auf die Art, wie der eine materiale Satz ans denandern hergcleitet wird (Form, Gestalt des Beweises); 3. aufdie aus beiden bervorgehendc Beweiskraft (nervus probanäi, visnrAuinLntstioms).
§. 191.
Emthcilung.
1. In Beziehung auf den Stoff der Beweise.
Werden die materialen Sätze, woraus die Folgerung geschieht,in der Erfahrung als gültig nachgewiescn; so ist der Beweis ei»Erfabrungsbcweis (ein empirischer Beweis, ein Beweis aposteriori). Werden sic aber in der V c r u unf t (in den Erkenut-nißgcsetzen) als gültig nachgewiescn; so ist der Beweis ein Vernunft-beweis (ein rationaler Beweis, ein Beweis n priori). Ein e m-pirisch-rationaler Beweis ist also der aus beide» zusammen-gesetzte.
* Insofern ein Anderer zunächst die setzten hinreichenden Gründe derGültigkeit eines materialen Satzes erkennt chi der Erfahrung oder Ver-nunft), und nun ein für uns gültiges Zeugnis' hiervon ablcgt; inso-fern wir also die Auetorirat des Zeugen als den Grund der Gültig-keit eines materialen Sabes anführen, beißt dieser Beweis ein Auc-toritätsbeweis. Daher gibt es 1 . eigene (Erfabrungs- und Ver-nunftbeweise), 2. Auctvritätsbcweisc; also zusammengenommendrei Bewcisarten: 1. Erfabrungsbeweise, 2. Vernunftbeweise, 5 . Auc-roritätöbeweise.
§. 192.
2. In Beziehung auf die Form der Beweise.
Auf die wesentliche.
Entweder wird ein Satz gefolgert aus seinen Gründen(geradezu), oder daraus, daß das Gcgentbeil als wider-sprechend erwiesen wird. Im ersten Falle ist der Beweis eindirekter (ostensiver), im zweiten Falle ein indirekter (apo-gogischer) Beweis. Ein indirekter Beweis ist oft sehr wirksam,besonders gegen ungestüme Gegner, die durch den Beweis act nb-snrstum als Vertheidigcr einer unvernünftigen Lehre erscheinen.Der direkte Beweis, welcher die inuern Gründe eines Satzes dar-stellt, unö also von dem innern Zusammenhänge des Gegründetenmit seinen Gründen überzeugt, ist eben deswegen von vorzügliche-rer Kraft.
* Daß beim indirekten Beweise das Gcgentbeil wahrhaft widerspre-chend, kvntradiktoriicb, scyn muß; also m nickt etwa bloß un-begreiflich, l>. nicht konträr, c. nickt scheinbar widersprechend, istklar genug.