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den denken?"; so kann hierauf keine andere Antwort, als dieje,gegeben werden: „Weil wir uns durch unsere vernünftige Naturstets hierzu gcnöthigt fühlen, — weil wir, wenn wir ohne hinrei-chende Gründe urtheilen, unvernünftig handeln, und willkührlich,nicht gcistcsgcsetzmäßig, zu Werke gehen würden; weil also der Satzdes hinreichenden Grundes nach dem Zeugnisse unscrs unmittelba-ren Bewußtseyns ein nothwendiges Geistcsgesetz ist, welches auskeinem höbcrn abgeleitet werden kann."
* Krug bandelt den Satz vom hinreichenden Grunde nach den übrigen lDcnkgcsckcn ab, und drückt sich über denselben so aus: „Es wird ge-fordert, daß von entgegengesetzten Bestimmungen eine gesetzt, mithinals bestimmt gedacht werdet Nun kann aber an und für sich betrach-tet jede Bestimmung gesetzt werden. Wäre also kein Grund da, gera-de die eine und nicht die andere zu setzen; so müßte eben das, was alsbestimmt gedacht werden sollte, in derselben Hinsicht als nicht be-stimmt gedacht werden, welches freilich widersprechend wäre."
§. 52.
2. Der Satz des Widerspruchs.
Wenn man nun aus hinreichenden Gründen ein positives odernegatives Prädikat ausgesprochen hat; so fragt sich: „Darf man nundas dem positiven Prädikate entgegengesetzte negative, oder das demnegativen Prädikate entgegengesetzte positive Prädikat zugleich be-haupten?" Nach dem Zeugnisse unsers unmittelbaren Bewußtseynskönnen, dürfen wir das nicht. Daher der Grundsatz: „Das Scz-zen eines Prädikats, und das Aufheben desselben Prädikats in Ei-nem Tenkaktc ist unmöglich." So kann man nicht dasselbe Sub-jekt als Kind und Nicht-Kind zugleich (in Einem Denkakte) —wiewohl nach einander — denken.
§. 53.
3. Der Satz des ausgeschlossenen Dritten.
Es fragt sich nun weiter: „Wenn ich das entgegengesetzte Prä-dikat nicht setzen darf, kann ich denn nicht etwa ein Mittelding,d. i. ein Prädikat, welches weder die Realität, noch die entgegen-gesetzte Negation, sondern etwas, welches beides zugleich ist, be-zeichnet, setzen (z. B. ein Mittelding zwischen gottselig und nichtgott-sclig, zwischen endlich und nichtendlich)?" ,
Wir können nicht anders, als „Nein" hierauf antworten (nachdem Zeugnisse unsers unmittelbaren Bewußtseyns). Daher derGrundsatz: „Zwischen widersprechenden Vorstellungengibt es kein Mittelding, kein Mittleres."
§. 54.
4. Der Satz der durchgängigen Bestimmung.
Wenn man bei einem bestimmten Subjekte noch keinen Grundhat, irgend ein Prädikat zu setzen, muß man denn für jeden Fall jvon zwei widersprechenden Bestimmungen eine setzen, wenn man esals ein bestimmtes denken will? Muß ich z. B. denken: dieses Dreieck