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Handbuch der Philosophie :
(der Logik, Metaphysik, Moral- und Rechtsphilosophie)
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Die theoretische Philosophie ist also die Wissenschaft der letztenhinreichenden Gründe unserer theoretischen; die praktische Philoso-phie ist die Wissenschaft der letzten hinreichenden Gründe unsererpraktischen Kenntnisse.

§. 28.

Formal- und Materialphilosophie.

Das formale Denken ist ein Gegenstand der L o g i k. Formale ^oder logische Wahrheit ist also die Uebercinstimmung unsers Den-kens mit allen möglichen Gegenständen (ohne daß wir dabei ge-wisse Arten von Gegenständen in Betracht nehmen, also ohne Rück-sicht auf irgend ein bestimmtes Objekt). Denken wir aber be-stimmte Objekte (entweder im Allgemeinen, oder im Beson-der«); so heißt das Denken ein materiales, unsere Kenntnissesind material. Das materiale Denken ist ein Gegenstand derMetaphysik (insofern wir das Denken bestimmter Objekte ohneRücksicht auf unser Sollen und Dürfen betrachten), und ein Ge-genstand der Moralphilosophie und des Naturrcchts (inso-fern wir das Denken bestimmter Objekte mit Rücksicht auf unserSollen und Dürfen betrachten (das Lenken der Pflichtenund Rechte).

Metaphysische Wahrheit ist also die Ucbereinstimmnngunsers theoretischen Denkens bestimmter Objekte (überhauptoder insbesondere), oder die Ueberciiistimmiing unsers theoreti-schen Erkennens mit den Objekten. Stimmt unser praktischesErkennen mit den Objekten überein; so haben wir Wahrheitender Mvralphilosophie und des Naturrechts.

* Das (objektive- materiale) Erkennen ist doch wahrlich auch einDenken (kann denn wobl Jemand erkennen, ohne zu denken?); abernickt jedes Denken ist ein Erkennen. Doch dieser Unterschied wirdin der Metaphysik selbst erörtert werden.

§. 29.

Einthcilung der theoretischen Philosophie.

Die theoretische Philosophie zerfällt also 1. in dieLogik (Dcnkleh-re, d. i. formale Denklehrc, nämlich die Lehre über das formaleDenken), 2. in die Metaphysik (Erkenntnißlehrc, d. i.materiale Dcnklehre und zwar theoretische).

§. 30.

Eintheilung der praktischen Philosophie.

Die praktische Philosophie besteht 1. aus der Moral Philo-sophie (der praktischen Erkenntnißlehrc über das Sollen), 2. ausdem Natnr rechte (der praktischen Erkenntnißlehrc über das Dür-fen rücksichtlich anderer Menschen). ^

* Die gehörige Begriffsbestimmung der Logik, Metaphysik, Moralpbiloso-pbic und des Naturrechts ist bei der Abhandlung dieser einzelnen Wis-senschaften nothwendig.