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in gehöriger Deutlichkeit, S. eine gewisse Form, Verbindungaller Thcile zu einem Ganzen. Die gehörige Ordnung ist zu einemSysteme durchaus nothwendig. So wird das systematische Denkendem unordentlichen, tumultuarischen entgegengesetzt. Soversteht man unter demKopernikanischen Systeme die von Kopernikusgelehrte Ordnung, Verbindung, Stellung unter den Weltkörpern.Zu einer Wissenschaft gehört außer diesen beiden Stücken noch dieZurückfübrung aller Kenntnisse auf die letzten hinrei-chenden Gründe, d. i. die Begründung der Kenntnisse. Wissen-schaft ist also der Inbegriff mehrerer gleichartigen, zusam-menhängenden, und wohl begründeten Kenntnisse. Die Wis-senschaft gleicht daher einem Gebäude, welches aus mehreren, ver-bundenen und auf einem gemeinschaftlichen Grunderuhende» Theilen besteht.
§. 15.
2. Glauben.
Der Glaube ist jene Neberzeugung, die zwar auf hinreichendenGründen beruhet, aber nicht auf den letzten hinreichenden Gründen.Bei'm Glauben haben wir also zwar hinreichende Gründe, aber nursolche, daß wir genöthigt sind, dafür zu halten, es gebe hier letzteabsolute Gründe, ohne daß wir diese letzten Gründe jetzt erkennen.
S- 16.
Historischer Glaube.
Wenn Jemand, dessen Kenntniß einer Sache und Aufrichtigkeitdes Willens uns bekannt ist, uns bezeugt, daß er etwas erfahren oderaus Vernunftgründen cingesehen habe; und wir wegen des Ansehensdieses Zeugen (also wegen dieser Thatsache) dasselbe für wahr hal-ten , ohne daß wir die Sache selbst erfahren oder aus Vernunftaründenerkannt, ohne daß wir also die letzten, hier erkennbaren Gründe er-kannt haben: so ist diese Ueberzeugung ein historischer Glaube.Dieser Glaube besteht also in der Ueberzeugung von einer Sachewegen des Zeugnisses eines Andern.
§. 17.
V e r » u n f t g l a u b e.
Die Ueberzeugung, die aus hinreichenden Vernunftgründen ent-steht, wobei man aber, ohne die letzten höchsten Vernunftgründezu erkennen, sich doch genöthigt fühlt, das Daseyn dieser letztenGründe vorauszusetzen, wird Vcrniinftglaube genannt. Daher derSprachgebrauch: „6reckv in unnm veum", welcher eine, nicht aufeinem Zeugnisse eines Andern, sondern auf andern hinreichendenGründen (auf Vernunftgrnuden) beruhende Ueberzeugung andeutet.
§. 18.
Verschiedene Namen der Gewißheit.
Das rationale Wissen wird genannt Evidenz, Einsicht;daS empirische Wissen heißt physische Gewißheit, die auf