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Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
Entstehung
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Blatweiser.Verfrischung / restitution oder Er-verhindern würde / mag einer den angäntzung / wie / durch / und auf ir-deren enterbenUrsach / auch in was Fällen nach daTheilung Brüder oder SchwesterUrtheil beständig geschehen könne.Kinder / ihres Vatters Bruder oderVergeben oder beschädigen mitSchwester verlassener Erbschafften,so das Kind solches an dem Vatnach Käyserl. Constitution.oder der Vatter an dem Kind iureTöchter welche der Vatter vor 25.Jahren verheyrathen wollen / und sichstanden.Verheyrathen ohne der Elterndarüber in ein unkeusch Leben bege-ben / mögen enterbt werden. 60.und Willen.Verkauff eines Guts zweyenToͤchter sollen mit ihrem Heylichspfenning zu frieden und abgegüt seyn. 78mehr.Töchter Verzig.Verkauff / Entaͤusserung undnation der elterlichen / vaͤtterlichemTöchteren so von der Ritterschafft /wird die Succession und Erbung deranerstorbenen ErbschafftenSeith und Beyfälle nicht abgeschnitGeistlichen verbotten / doch mögenten / wan nicht sonderlich darauff ver-in ihren Nöthen mit vorwisenzegen.Landfürstlicher Obrigkeit davonTodschläger mögen in F. G. Lanwas verkauffen.Verkauff / Erb und Erbfäll se-den gehauset und geatzt / und denselbenvon J. F. G. jahr und tag Freyungdrey Sontag nach einander aufgergegeben werden.fen werden.Nach Umblauff solcher Zeit dasVerkauff / Verwechselungtr EtRecht gegen sie zugestatten und zuäusserung und Zertheilungvollnziehen.schafften und Güter / darauß159.Mörder so fürsetzlich entleibt / md-Zinß und Renthe haben / kangen solcher Gutthaten nicht genies-theil derselbigen nicht gescheht158.Verkauff der künfftigenEnthaltene Todschläger so sie entdurch die unmündigen ist untütkommen / soll J. F. G. noch den ihri-Verklagung einer grossen 1.gen Schaden gebehren.159.die Leib und Leben antrifft /dem Kind gegen den Vatter /V.dem Vatter gegen daß KindVermutungen wie weit die be-Vatter der mit seines Sohns Ehesen mögen.Weib sich vermischt / mag von demsel-ben Sohne enterbt werden.Vermutungen seyn vielerleiDergleichen so er seinen Sohn derVernaherung / such in Be-Verpflichtung oder Bürgsinloß und unvernünfftig ist / mit nohtSöhne vor ihre Eltern / undtürfftiger Unterhaltung / Artzney / undderumb der Eltern vor ihre S60.anders nicht versorgen würde.Verschreibungen so ein hö-Vatter so ein Christ / mag seinengeben60.ma Geld begreiffen als auß-Sohn so ein Ketzer enterben.empfangen.Verbot / Zuschlag oder KommerVerschreibungen so anderder streitiger Güter / auch Entsetzungderselben.oder Gelt melden als außeempfangen.Verbrennung der Pachtgüter alsSuch ferner in Wucher.Hauß und Scheuren.Versicherung oder CautionVerdencken über die Gericht=Per-sohnen / derwegen sie recusirt werden chen Persohnen / und in wasmöchten.zunehmen.