2 (1)DSSOn BOttes Gna-den / Wir Wilhelm Hertzog zuGülich / Cleve und Berg / Gra-be zu der Marck und Ravenß-berg / Herr zu Ravenstein / rc.Thun allen Unsern Ambtleu-then / Bögten / Richtern / Schul-theissen, Scheffen, Geschworenen, Burgermeistern,Haupt und Under-Gerichtern / auch allen und jedenUnsern Geistlichen und Weltlichen Unterthanen /Angehörigen und Verwandten / was Stands oderWesens die seynd / und sonst männiglichen zu wissen:Nachdem die tägliche Erfahrung bezeugt / daß anden Haupt= und Under=Gerichtern beyder unser Für-stenthumen Gülich und Berg / allerley Mißbräuchund Unrichtigkeit / deren etliche gemeinen beschriebe-nen Rechten, etliche auch der natürlichen Erbar= undBilligkeit ungemeeß und zuwieder eingerissen / Undaber unsere Räthe, Ritterschafft und Städte zumehrmahlen unterthänigste Ansuchung gethan /gute Ordnung / Besserung und Reformation der-wegen fürzunehmen, Daß Wir darumb GOtt demAllmäch
Druckschrift
Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
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