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Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
Entstehung
Seite
177
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Gülich= und Bergische177vor und an N. und einen jeden bequemlichen Richter / dahin solch-Nichtigkeit und Appellation von Rechts wegen zuthun seyn sofleissig / fleissiger / und allerfleissigst / zum ersten / anderen und dritten / begehrent Apostel und Scheids-Brieff/ und Urkundt der agangen Handlungen zugeben / und protestirt, daß er diese Ap-tion corrigiren, mehren / minderen / oder ein ander einlegen / und daAppellation vollenziehen möge / unterwirfft sich und die ihme anhangen in deß vorgenanten N. und eines jeden bequemlichen Mit-ters Schirm / alles wie Gewonheit und Recht ist / rc.Appellation von End=Urtheilen.Jese Form kan man mutatis mutandis, nach Anzeig vongesetzter Form ungefehrlich stellen / oder aber in mas-Swie folget / darvon der Eingang so auff die Perses-deß Notarien gestelt seyn soll / so gar gemein und brauchlich ist / daß er keiner Berichtung nothtürfftig.Nachdem unter vielen trefflichen Gutthaten / Hülffen undMitteln / so zu Erhaltung eines beständigen und rechtmässigWesens aller Dinge / auch zu Abtreibung unbilliger Beschwerdeund Gewalts/ hin und wieder in Päbstlichen und KäyserlichRechten versehen / die Appellation und Beruffung (dardurchuns gegen die Unbilligkeit / Beschwerden und schädlichen Nachthso zu Zeiten unschuldiglich und wieder Recht uns begegenenzugefügt werden / auffhalten mögen) nicht ohne grosse Vrsondern als ein fürtrefflicher und hochnohtwendiger Trost / ingeistlichen und weltlichen / der Natur und beschriebenen:heylsamblich und wohlherbracht / bestättigt und zugelassen /den jenigen so wider Recht und Billigkeit / durch unrechtmässi-Erkandtnuß eines Richters beschwert / ꝛc.Vnd dann offentlich wahr / in den Gerichts-Acten undlung so zwischen N. Appellanten, vor erwiesen / daß rc.Hic narrentur breviter causae merita.Jnes solches aber alles unerwogen/ und ohne daszu Bewehrung und Erweisung N. Rechtens einbrachSsolches nothtürfftiglich ersehen, und wie billigmüth geführt / haben N. ein gantz unformlich / unbi-auch gemeinen beschriebenen Rechten zugegen Vrtheil (wan esders ein Vrtheil genent werden soll) vor N. vermeintlich (alles