Gülich= und Bergische155jetzo unruͤhiger Welt bey Ruhe und gutem Wesen / fürnemblich aberbey einheimischen ordentlichen Rechten und Gerichten zuerhalten.Wann Uns nun der Hochgebohrne Wilhelm / Hertzog zu Gülich.Cleve und Berg / Unser lieber Oheim / Schwager und Fürst un-terthäniglich vorgebracht / wie daß ein zeither etliche unruͤhi-Leuth / auß frevelem Muthwillen / und keiner Nohtwendigkeit sichunterstünden / S. L. und dero Fürstenthumben und Landen zugehä-rige Landsassen / Lehenleuthe / derselben Diener / UnterthanenLeibeygene und Hindersässen Manns= und Weibspersohnen / zumofftermahl / auch gar umb geringschätziger Schulden / Ursach undHandlung willen / die des auffgewendten Unkösten zum drittenoder vierten Theil nicht werth wären / unangesehen daß sie einemjeden umb sein Spruch und Forderung / ordentliches Rechtens nitzuwider oder vorgewesen / mit vermeynten ungebührlichencessen, frembder außländischer unordentlichen Gerichten / fürsellicher Weise zu molestiren und zu beschweren / insonderheit die armtUnterthanen umbzutreiben/ und dieselben sampt gedachtem Htzogen zu Gülich / als ihr ordentliche Herschafft und Obrigkeitvergeblichen Kosten und Schaden zu führen / Welches auch etl-S. L. arme Vnterthanen mit ihren Weib und Kindern an?chung ihrer Schulden / Renthen / Zinsen / Gülden / und Erba-ung der ihnen verliehenen / oder auch eygenthumblichen Gütertzum höchsten verhinderte / und dardurch in mercklichen Nachtund verderben/ auch letztlichen wegen solcher langwirigen und wei-läufftigen Rechtfertigungen / von Hauß und Hoff / und gar an deBettelstab erwachsen / mit unterthänigem Anruffen und BitteS. L. hierinn mit Unser Käyserlichen Hülff / Fürsehung undfreyung gnädiglich zu erscheinen / und dieselben in dergleichenzimblichen Beschwerden / auch ihre Unterthanen von fernerverderblichen Abfall zu verhüten / daß Wir demnach gnädi-angesehen / ernentes Unsers lieben Ohm / Schwager und Fürstä-des Hertzogen zu Gülich zimblich Bitte / auch die obgemelten a-sehenlichen / stattlichen / ersprießlichen / getreuen / angenehmen unwilligen Dienst / so S. L. Voreltern/ und S. L. selbst / WeilauUnsern Vorfahren am Reich Römischen Käysern und Könighochmilter gottseliger Gedächtnuß / in mannigfältige Wege.Darstreckung ihrer Leib / Land / Leuth / Haab / Güter undmögens / unterthänig erzeigt und bewiesen haben / S. L. uo-täglichs / und ohne Unterlaß thut / und hinführo Vns / undheiligen Reich nicht weniger zu thun sich geharsamlich erbeut / auchwohl thun mag und soll/ und darumb mit wohlbedachtem Muthguten
Druckschrift
Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
Entstehung
Seite
155
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