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Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
Entstehung
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Gülich- und Bergischeliche Kosten/ damit die Partheyen sonst beschwert werden möch-ten / zu verhüten.Eyd der Richter.Cap. I V.Ch N. schwere einen Eyd zu GOtt / daß ich das Gerichtzu rechter und gebührlicher Zeit besitzen / auch dasselbi-Esge nach meinem besten Vermögen fördern und in EhrenShalten / meines Ampts selber warten / und einem jeden /der daran zu schaffen hat / er sey geistlich oder weltlich / frembt odereinheimisch / seinen richtlichen Tag recht und getreulich ansetzen /und daran seyn / daß der gerichtlicher Process schleunig gehalten /und die Partheyen mit den geringsten Kösten zur Endtschafft kom-men mögen. Daß ich auch soll und will das Gericht mit allemFleiß handhaben und beschirmen / und was mit Recht erkandt /gesprochen und erwiesen wird / so viel sich das zu Recht gebührt /exequiten und vollnstrecken. Auch von den Partheyen / oder je-mand anders keiner Sachen halber so im Gericht hängt / Gab-Geschenck / oder einigen Nutz durch mich selbst / oder andere / wiedas Menschen Sinnen erdencken möchten / nehmen / oder zu mei-nem Nutz nehmen lassen/ und sonst alles das thun und lassen/das einem ehrbaren und auffrechten Richter von Recht und gu-ter Gewonheit wegen zustehet und gebühret; Alles treulich undungefährlich.Eyd der Scheffen.Cap. V.Ch N. schwere einen Eyd zu GOtt / daß ich soll undwill von diesem Tag an / und hinfort zu aller und jederZeit / wan sich das nach Herkommen und Gebrauch ei-Sgen und gebüren wird / gehorsamlich zu Gericht gehen /das helffen besitzen und getreulich desselben warten / die Partheyenin ihren schrifftlichen und mündlichen Fürträgen nach Nohturffthören, darauff rechtmässig Vrtheil sprechen, und kein Sachmich dargegen bewegen lassen / auch von den Partheyen / oder je-mand anders / keiner Sachen halber so im Gericht hängt / Gab /Geschenck / oder einigen Nutz durch mich selbst / oder andere / wiedas Menschen Sinne erdencken möchten / nehmen / oder zu mei-nem Nutz nehmen lassen / dergleichen keine sonder Parthey / mitAnhang und Zufall in Urtheilen zu suchen / oder zu machen /und