Blatweiser.Inventarium der Güter / so die Leib-H.züchter brauchen.79.Handschrifft so in gutem Glauben ge-K.geben / da doch das Geld nit gelieffert. 90Haußheur in was Fällen könne aufKauffen und verkauffen und dersel-gehaben werden.ben Gewehrschafft.Heyraths Verschreibungen sollenKauffgeld so daß in den Verschrei-gehalten werden / sie würden dannbungen außgetruckt / ob daher daß ge-durch beyde Eheleuth samentlich (da siekauffte Gut ablösig.es zu thun Macht hätten) auffgehabenKinder so dem Vatter Nahrung /und verändert.78.Artzney und Unterhaltung mitzuthei-Heyrahts Verschreibungen / darinlen sich weigern / moͤgen enterbt wer-nen die Töchter mit einem sicheren60.den.Pfenning abgegüt sollen gehalten werKinder so durch nachfolgende Hey-den.78.raht geehligt / erben gleich mit andern /Heyrahts Güter mögen ohn Bewilso darnach in stehender Ehe gezilt. 59.ligung der Frawen / wie auch ohn trinKinder auß verscheidener Ehebettgende Noht nit veralienirt werden. 75Erbung.61. 62.Herrligkeit oder Unterhochheit derKlag oder Forderung mit Befesti-von der Ritterschafft soll bey demgung des Kriegs Rechtens / oder litisStamm-Hauß verbleiben.76.contestatio einzubringen.Hoffsgeding und Laetbenck wie dieKlägers außbleiben / und so er auff121. 123.zuhalten.die angesetzte termin sein Ansprachnicht einbringen wolte.14.15.Kommer Recht wan das stat habe. 2Kommer gegen Frembden.Jahrpachtungen bedürffen keinerKommer oder Arrest wird durchVerschreibung dan können mit Gezeu-Setzung gnugsammer Bürgen odergen oder sonst erwiesen werden. 92.Pfände auffgehaben.Jahrpachtungen so daruͤber ZettuKommer, Verbott, oder Zuschlaglen auffgericht / sollen darnach gehal-der streitigen Güter / und Entsetzungwerden.93.derselben.Jahrpachtung sollen nicht längerKommer mag Zeit des Arns undals dreyſſig Jahr / zu fünffzehen abzu-Herbst / oder in feriis vorgenommenstehen / zugelassen werden.werden.Immission in Sachen Renthen /Pension und Gefällen betreffend / sollL.durch Appellation, Revision, rc. nicht165.behindert werden.Ladung wie die erlangt werden /und geschehen soll.Ingeführte Haab und PachtgüternLadungsform / wan einer denist dem Herrn vor dem bedingten ZinßKommer entsetzt / und sich zu Rechtverbunden / derowegen der Pachtererbotten aber doch zum ersten nichtvor gäntzlicher Bezahlung dieselbigenicht ausführen mag.erschienen.172.Interesse so von wegen nicht BezahLadungsform zu sehen und zu hö-lung gefordert.ren / der Kläger in die streitige GüterInterrogatoria oder Fragstüch soex Primo Decreto, oder auß der ersterden Zeugen vorzuhaltenErkantnuß eingesetzt werde. 172.Inventatium durch die VormünderLadungsform zusehen und zu hö-ren den Kläger in die streitige Güter exalsbald auffrichten zulassen. 35.36.secundoBb
Druckschrift
Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
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