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Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
Entstehung
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Blativeiser.Erb sey / und daß alle Güter fallen und Zeugen vorzuhalten.Fragstück so gefehrlich und undien-erben sollen hinder sich an die negstelich zu vermeiden.72.Erben daher sie kommen.Fürderlich Recht wan das stat hab. 2.Erbung und Enterbung der GüterFürmünder oder Pfleger der Un-so verkaufft werden / allein vor demmundigen zustellen / die sie im RechtenGericht darunter sie gelegen undvertretten / und Eyd derselben. 10.13. 84Dinckpflichtig / zuthun.Fürsprecher oder Procuratoren wieErbung und Enterbung gehoͤren zudie sich halten sollen / und Eyd dersel-den Erbgifften.6. 9.ben.Erbzinß such hernach in Zinß.127.Fürsprecher Belohnung.Erff beutung und Wechsel und keiFürstliche Diener allein für J. F. G.nen auff setzlichen bösen Betrug darinn156.zubesprechen.zugebrauchen.Fururtheil nicht zugeben. 6.244Erff beutung so die umb des bösenBetrugs will auffzugeben / muß der be-G.trug binnen jahrs bewiesen werden. 88.Erffbeutung halber seynt beyde theilGaben und Geschenck sollen Richter /einander Werschaft zuthun schuldig.88Scheffen und Gerichtschreiber von denErgäntzung / suche unter Restitu-5. 6.Partheyen nicht nehmen.uon oder Verfrischung.Gebührlicher Richter einer SachenErste Erkantnuß / zu latin Primumwelcher seye.Decretum genant / in was Fällen dieDeß beklagten Richter ist in persön-statt hab.lichen Sachen der ordentlicher / wel-Exception / such Außzug.chem der Kläger zu folgen schuldig. 45.Execution der Urtheil wie die inAn welchem Ort ein Contract vollnbeweglichen oder unbeweglich Gü-zogen / mag einer deßhalben so er aldartern / auch in persöhnlichen Sachenbetretten / besprochen werden. 45.vorzunehmen.Wie ebenfals so jemandt an einemMag wegen Renthen / Pension undnamhafften Ort Bezahlung zu thunGefällen durch kein Appellation, Re-sich verpflicht / daselbst beklagt werdenvision, Supplication, Nichtigkeit / Atmag.45.tentaten, restitutiones in integrum,An welchem Ort ein Ubelthat be-und inhibition verhindert werden. 165.gangen / mag einer beklagt oder ge-ſtrafft werden.F.Wegen haußlicher Wohnung ist anFall und Erbschafft alsbald nachselbigem Ort die Obrigkeit sein gebühr-absterben des Eygenthumbers. 80.licher Richter.Güter unter frembden Gericht ge-Fatalien und wie die zugelassen. 27.legen haben doch den Richter des OrtsForderung ausserhalb Rechtens an-zum gebührlichen Richter.gemast / und doch gerichtlich nicht vor-Welcher jemand beklagt / ist an sel-bracht wie es damit zu halten. 15.bigem Gericht zu recht zustehenForderung / so unzeitlich vorgenom-schuldig.men / abzustellen / und Straff des jeni-Welcher in frembden Richters Ge-gen so sich der gebraucht.richtszwang bewilligt / bekompt denselForderung so übermässig vorgeben für seinen gebührlichen Richter. 45.nommen / wie die zu straffen.Wegen administration und Ver-Forderung des Klägers / ob darinnwaltung bekommen Vormünder etwaeiniger Zweiffel oder Irrung vorfallenfrembde Richter.45.würde.18.Gegenklag.Fragstück oder interrogatoria so denGeist