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Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
Entstehung
Seite
164
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Rechts=Ordnung.164schehen zuverfügen vorbehalten / und daß darneben von dem erstennächstkünfftigen Monaths Junii keine Verschreibung / dan nur auffGelt=Pension, nemblich von sechszehen einen / und also von hundertsechs und ein vierten Theil/ gleich auch an andern benachbahrtenOrten beschehen / hinfürter auffgericht werden solle / damit nunjederman dieses gnugsame Wissenschafft tragen / und sich künfftig-lich darnach richten möge / haben Wir diese Unsere Ordnung zupubliciren befohlen / und befehlen auch hiemit allen und jeden obge-melten / demselben und vorigem Unserm dieserthalb außgangenemnunmehr erklärtem Edict allerdings und durchauß nachzukommen,und darwider im geringsten nichts vorzunehmen noch andern zuge-statten / dann Wir auff den widrigen Fall gegen die Verbrecher,auch die Gerichter / so darwider etwa Verschreibungen fertigen undversiegeln würden / mit den in mehr gemelten Unserm vorigenEdict angedroheten Straffen unnachlässig zuverfahren / entschlos-sen. Darnach ein jeder sich zurichten / und Wir wollen Uns des-sen also versehen. Geben zu Düffeldorff unter Unserm hieruntengedruckten Secret-Siegel am 18. Aprilis, in den Jahren unsersHErm. M.D. 96.Edict wegen der Appellation, von Urtheilenin Immission-Sachen.WOn GOttes Gnaden / Wir Johans Wilhelm Hertzogzu Gülich / Cleve und Berg / Grave zu der Marckund Ravenßberg / Herr zu Ravenstein / rc. Thunkundt / nachdem Uns ein zeithero in verschiedenenPartheyen Sachen/ dann auch auff gehaltenen Landtagen UnserFürstenthumben Gülich und Berg von Unserer Ritterschafft undLandständen vielfältige Klagten vorkommen/ daß in Rechtferti-gungen / so wegen jährlicher Renthen / Pension und Gefälle / vermöghabender Siegel und Brieff angestelt / auch nach gerichtlich erkan-ter Immission, von den Beklagten Appellationes vorgenommen,dardurch die Executiones verhindert / und vielmahlen verursachtwerde / daß bey langsamer Außübung dero durch viele instantias ge-führter Process, folgends die Unterpfändt für die Hauptschuld-und auffgelauffene Renthen / Pension, Gefälle / und was ferner er-kendt / nicht gnugsamb befunden werden / und ohne daß billich / daßederman bey Auffrichtung Brieff und Siegel ohn lang auffhaltengehandhabt werde / und Wir darauff unterthänig umb gnädig ge-bürlich Einsehens angesucht / daß Wir demnach mit UnserenRäthen /X 3