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Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
Entstehung
Seite
134
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Rechts=Ordnung.134werden solte / daß darab Ihre F. G. kein gnädiges Gefallen tragenkönnen. Welches Wir euch also nicht verhalten wolten. Geschrie-ben zu Düsseldorff am 14. Julii / Anno &c. 66.Hochernantes unsers gnädigsten Fürsten undHerrn / Hertzogen / ꝛc. Räthe.Edict das Privilegium der Appellation, da dieHauptsach über sechshundert Goldgülden nicht werth/auch in Judiciis possessoriis belangend.On Gottes Gnaden / Wir Wilhelm Hertzog zu Gü-lich / Cleve und Berg / Graffe zu der Marck undRavenßberg / Herr zu Ravenstein / rc. thun allen#Vnsern Amptleuthen / Vögten / Richtern / Schul-theisen / Scheffen / Geschwornen / Bürgermeistern / Haupt= undUntergerichtern / auch allen und jeden Unsern geistlichen undweitlichen Unterthanen / Angehörige und Verwandten UnsererFürstenthumben und Lande / Gülich / Berg und Ravenßberg.wes Stands oder Wesens die seynd / und sonst männiglichen zuwissen / als Wir in dem vergangenen Jahr 46. von weiland Käy-ser Carlen dem Fünfften hochlöblichster Gedächtnuß ein Privile-gium erlangt / daß von keinem Bey= oder Endurtheil / Erkantnußoder Decret, so durch Uns oder Unsere Räthe außgesprochen underöffnet / da die Hauptsach nicht über vier hundert Gülden Rei-nisch werth / appellirt, sondern dieselbige Urtheil / Erkantnussen unddecret gantz kräfftig und mächtig seynd / stett bleiben und vollenstrecktwerden sollen / rc. Ferner Inhalts desselben Privilegii, welches Wirauch der Zeit publiciren lassen / daß die jetzige Käyserl. MajestätVnser allergnädigster Herr auff jüngst gehaltenem Reichstag zuAugspurg am neun und zwantzigsten May / Anno tausend fünff-hundert sechs und sechtzig mit wohlbedachtem Muth / gutem zeitigenRath / und rechter Wissen / auff Vnsere unterthänige Bitt / dieweilnach Gelegenheit jetziger Zeit und Läuff/ da der gemein Man zu derhaderey und zanck geneigter wäre / Wir mit obangezogener Freyheitnicht gnugsamlich versehen/ zu Abschneitung der muthwilligen fre-ventlichen appellationen, die vorige weilandt Käyser Carls Freyheitin allen ihren Puncten / Clausulen, Articulen / Jnhaltungen / Mey-nungen und Begreiffen nit allein erneuert / confirmirt und bestättigt /sondern auch nachfolgender masser erhöhet / und sonst von wegender Urtheilen so in Judiciis possessoriis außgesprochen / die fernere be-sondere