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Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
Entstehung
Seite
132
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Rechts=Ordnung.132schreiben / desselbigen zu berichten / und daß sie diesem Unserm Be-felch neben Unser außgangener Gerichschreibers Ordnung würck-lich geleben / zu vermahnen. Versehen Wir Uns also. Geben zuBenßburg am 18. Septembris. Anno &c. 62.An Schultheisen / Scheffen und Gerichtschreiber der Haupt-gerichter beyder Fürstenthumben Gülich und Berg.An alle Amptleuth und Befelchhaberdes Fürstenthumbs Gülich.Achdem auff jüngst gehaltenem Landtag durch Vnsere Ritterschafft Unsers Fürstenthumbs Gülich geklagt /daß Vnser außgangener Rechts-Ordnung allenthalbenwie sich gebührt / nicht nachkommen / sondern die Rich-ter / Procuratoren und Gerichtsdiener verzüglich und ohnschleunigohn sonderlich Einsehens der Befehlhaber handlen sollen/ zu gros-sem verderblichen Schaden der Partheyen arm und reich / Daßauch unangesehen ein sichere Tax der Gerichts Verfälle verordnet,gleichwohl allerhand Vnrichtigkeit deßfals mit gespührt / und diePartheyen deren zuwider übernommen / So ist Vnser Meynungund Befelch / daß ihr bey allen und jeden Gerichtern in UnsermAmpt ewers Befelchs mit ernstem Fleiß daran seyet, damit sol-ches abgestelt/ hinfürter gebessert/ und einem jeden fürderlich,schleunig und unpartheyisch Recht wiederfahren möge / auch nie-mand über die verordnete Tax der Gerichts Verfälle beschwert wer-de. Datum Düsseldorff am 27. May / Anno &c. 64.Befelch an alle Vögt / Schultheissen, Richter undLandtdinger beyder Fürstenthumben Gülichund Berg / rc.FRbar guter Freund / Nachdem Wir in Verlesung derActen, so in Appellation und andern Sachen / auß demAmpt ewers Befelchs hieher in Unsers Gn. F. undHerin Hertzogen / rc. Cantzley überschickt/ vor und nachallerhand Unrichtig= und Unformligkeit befunden / also daß in stattder Articulen und Satzstücken etliche unnütze Vermeß / Interroga-toria, und dergleichen mehr unerhebliche / auch zu der Sachen gantzundienliche allegata, Cavilationes und Exceptiones inserirt und ein-gezogen / daher dan nicht allein die streitige und rechthängige Par-theyen in grosse vergebliche Unkosten geführt und umbgetrieben,sondernR 3