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Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
Entstehung
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Register der Titulen.Convaßbrieff / Zeugen in anderem2855 0 2350 25 50 2550 2550Gerichts-Zwanck gesessen zu verhö-ren.Allerhand Formen / so beyCitation wieder die Gezeugen. ibid.dem Gerichtlichen Process ver-Citation an die Parthey / dargegenfallen / und erstlich gemein Gewalt.man Zeugen fuhren will.175P.5. 166Schlechte Compulsorial, zu Außbrin-Gewalt zu Latein genent Actorium,gung Statuten oder schrifftlicherso die Vormünder von wegen ihrerUrkunden.ibid.Pflegkinder geben.Citation zu Eröffenung des Urtheils.Compromiss.ibid.176Ein ander Form eines Compromiss.Appellation von Bevurtheylen / wel-che in allwege schriftlich geschehenZusatz der Geld-Peenen / damit diesoll.ibid.Compromissen desto mehr bestät-Appellation von Endturtbeilen. 177ibid.tigt.Wit Apostoli Reverentiales zu geben.Compromissarien oder Scheidsfreiui-de Laudum oder Spruch. ibid.Citation, zu sehen in Sachen der Ap-Form eines Vidimus.pellation zu procediren. ibid.Unterschrifft eines Vidimus.171Compulsorial oder Zwangs=brieff /Ein ander Form eines Vidimus. ibid.die Gerichtliche Acta dem appellan-Citation, wan einer den Kommer ent-ten folgen zulassen mit angehängtersetzt / und sich zu Recht erbotten / aberInhibition und Peen.180doch zum ersten nicht erschienen. 172Citation die Gerichtskösten zu taxiren.Ladung zu sehen und hören daß derKläger in die streitige Güter ex pri-Curatorium, oder wie Vormünder zumo Decreto, oder auß der erster Er-geben und zu bestättigen. ibid.kandtnuß eingesetzt werde.Wie den Minderjährigen CuratoresLadung zu seben und hören / daß derad litem zitverordnen.Kläger in die streitige Güter ex se-Gewalt zu Latein genent Actorium,cundo Decreto, oder auß der zwen-wie die Vormünder in Sachen ihrerter Erkandtnuß einzusetzen.Pflegkinder jemandt anders Voll-Commission Zeugen zuverhören. ibid.macht zugeben.Der