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Gülich- und bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformation-Ordnung des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein etc.
Entstehung
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der Titulen.thumben Gülich und Berg / aller-XXX. Von Nichtigkeit der Urtheilen.hand Unordnung und Unrichtig-118keit betreffendt.XXXI. Welcher Gestalt von der Exe-An alle Gülichsche Ambtleuth undcution außgesprochener UrtheilBefelchhaber / daran zuseyn / daßidid.appellirt werden möge.einem jeden fürderlich / schleunigXXXII. Von newerungen und atten-und unpartheyisch Recht wider-taten.fahre / auch niemand über die ver-XXXIII. Von den Fatalien und wieordnete Tax der Gerichts Ver-ibid.dieselbe zugelassen.fälle beschwert werde.XXXIV. Von Fertigung der Acten. 120Befelch an alle Vögte / Richter /Schultheissen / Sch effen und Ge--0x30-0820-0-richtschreiber / von negen aller-handt Unordnung / nullitäten undUnrichtigkeiten / so bey den ActisVon den Hoffsgedingen132 36befunden.und Laetbenbäncken gemeinerEdict das Privilegium der Appella-Befelch an alle Ambtleuthe undtion, da die Hauptsach über sechs-Befelchhaber beyder Fürstenthumhundert Goldgülden nicht wehrt /ben Gülich und Berg. Pag. 121auch in Judiciis possessoriis belan-gend.Edict antreffend die AppellationesNoch ein ander gemeinvon den Hauptgerichtern / da LieBefelch / die Anstellung derHauptsach fünff und zwantigScheffen an den Hoffs- und Laet-Goldgülden nicht wehrt / und diegedingen betreffendtsonst frevelhafftig vorgenommen.Ein ander Edict von wegen der Appel-Der Gerichts=Persohnenlationen von den HauptgerichternVnterhaltung und Gefälle /an das Hauptgericht zu Düssel-und erstlich Richter und Scheffendorff / da die Hauptsach fünfftzig124Goldgülden nicht wehrt. 139Gerichtschreiber.ibid.Vorsprecher.###ibid.Gerichtsbotten.Der Gerichtschreiberer101Ordnung.Inhalt etlicherAnweisung vor die Gerichtschreiberund Notarien ins gemein. 149der Rechts-Ordnung und Pro-Edict von Examination und Appro-cess halber hievor zu verscheidenenbation der Notarien.Zeiten außgangener EdictenEdict mit inserirt in Käyserlichenund Befelchen / und erstlich-Privilegio de non arrestando neeExtract deß am fünfften Julii, Anno153evocando.&c. LXI. der Applleation halberZwey Edicta wegen Reduction der128außgangenen Edicts.161. 165Pension.Befelch an die Schultheissen / Schef-Edict wegen der Appellation von Ur-fen und Gerichtschreiber dertheilen in immissions sachen. 164Haupt-Gerichter beyder FürstenAller-