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sumtionssteuer-Verwaltungen, die der Gesetzgeber in denNeupreußischen Provinzen vorfand, hatten Ein Personalefür die gesammte Verwaltung der Verbrauchssteuer, fürein ländisch gewonnene und für die aus dem Aus-lande herbeigcbrachten Gegenstände. Die neueGesetzgebung beschäftigt sich nur mit der letzter» undstellte nur für diese Officianten an. Wir werden baldeine Gesetzgebung folgen sehen, die die Verbrauchssteuereinlandisch gewonnener Gegenstände, also die Schlacht-,Mahl-, Brau- und Brennstcuer, regulirt. Dieser Ver-waltungszweig wird ein neues, zahlreiches Ofsicianten-Personale nöthig machen, welches schon deshalb größereGehälter in Anspruch nimmt, als das Vorgefundene, weildie reichliche Dotirung der für die Zoll- und ausländischeVerbrauchssteuer Angestellten, eine Gleichstellung erfordert.Dem Preußischen, so weise sparsamen, Staate ist schonso oft der Officianten - Luxus vorgeworfen; dieser Tadelist leichter für einzelne Fälle zu beseitigen, als im Allge-meinen zu widerlegen; er erhält ein neues, höchst wichtigesFundament in der jetzt begonnenen Organisation desSteuerwcscns; ein Fundament, welches immer größereAusdehnung zu erhalten droht. —
Wenn bei der bevorstehenden Organisation hiernächstdie Steuer für den Verbrauch einländischer Gegenständenach verschiedenen Tarifen angeordnet wird, so liegt dieFurcht sehr nahe, daß die jetzt abgeschaffte Thorkontrollein anderer Gestalt wicderkehrt; noch näher aber die Be-sorgniß, daß über die Nichtaltpreußischen Provinzen neueSteuererhöhungen verhängt werden.