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den Willen der höchsten Behörden gewagte, Verfahretder näheren Untersuchung und Bestrafung der Schuldigenüberlassen. Vielleicht hat das Gerücht das Gemälde desUnfuges sehr vergrößert. — Da das Gesetz nun imganzen Königreiche cingcführt ist, so hört mit diesem Aktejede fernere Wirksamkeit dieser transitorischen Bestimmungauf, und es scheint daher überflüssig, den Inhalt derselbenhier weiter in Erwägung zu ziehen. —
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