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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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Oberförstern, und den andern im Gran;-Kontrollebezirkwohnenden zuverlässigen Männern muß er ein gutes Ver-nehmen unterhalten, um von ihnen Erkundigungen überdas Betragen der Gränz - Stcuerkontrolleurs einzichnund andere, für seinen Geschäftskreis nöthige, Nachrichtenerfahren zu können."

Das Personale zur Führung der Gränzaufsicht unddes ambulanten Dienstes besteht:aus Gränzaufsehern zu Fuße,aus Gränzaufsehern zu Pferde,aus Obcr-Gr-änzkontrolleurs, undaus Ober- Gränzinspcktorcn.

Letztem sind die Vorgenannten untergeordnet; sie sind,wie schon gesagt, die Dirigenten der Obcrzollämter, mit-hin ist ihre Anzahl diesen gleich. Die Gränzaufseher zuFuße und zu Pferde bilden Abteilungen, denen immerein Obcr-Gränzkontrollcur vorgesctzt ist, wie denn dieDienstverhältnisse, schon nach den Titeln sich ergebend,einfach und bestimmt angeordnet sind.

Es ist wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daßdas Gesetz und die Instruktion der Einsicht und demguten Willen der Ofsiciantcn großen Spielraum lässt, daßmithin hierdurch das Publikum sehr abhängig von ihnengemacht wird. Dagegen berechtigt sich der Staat, Dicnst-fähigkcit, Lauterkeit und Thätigkcit von ihnen zu fordern;denn er hat ihre Posten mit sehr ansehnlichen Gehälterndotirt. Es giebt vielleicht keine Ofsicianten, die, mit Aus-schluß des Subalternen-Personals der Provinzial-Re-gierungen, so gut bezahlt werden, als die Gränzsteucr-Ofsicianten des Preußischen Staates.