beträchtlicher herüntcrzusetzcn beabsichtigt, so kann bei derPrüfung des vorliegenden neuen Tarifs darauf nichtweiter gebaut werden, da hier nur von der Gesetzgebung,wie sie vorliegt, nicht, wie es die Zukunft gestalten soll,geurtheilt werden darf. Selbst der höhere Zweck derer,die das Prinzip der Gesetzgebung feststellten und als Gesetzzu Tage zu fordern wussten, wird ja unbedingt demherrlichsten Ziele naher gebracht, wenn bescheiden, aberwahr, die Abwege nachgewicsen werden, die dem Staats-interesse und dem Heile der Nation gefährlich werden.Kann man doch in der ganzen Welt, bei allen großenund kleinen Handlungen nur ganze Resultate erwarten,wenn man ganze Maaßregeln durchführt. — Was nunaber besonders Einwohner eines Staates betrifft, sokümmern sich diese, im Ganzen genommen, gar wenigum das Prinzip eines Gesetzes, dessen Würdigung derGegenstand aufmerksamerer staatswiffenschaftlicher Re-flexion ist; desto mehr aber fragen sie danach, was ge-zahlt werden soll und muß.,
. Es ist an ein Preußisches Gesetz (vom 2Z. OctoberiZio) erinnert, nach welchem man damals bestimmte,daß die Verbrauchssteuer nicht von vielen, sondern etwavon zwanzig Gegenständen erhoben, alle übrigen aber frei-gelassen werden sollten. — Wenn man von jener Zahlfünf Nummern (die Schlacht-, Brenn-, Brau-, Mahl-und Oelschlag-Steuer) für den Verbrauch inländischer Ge-genstände abrechnet, so ergeben sich etwa vierzehn Artikelfür ausländische Maaren, die ihrer Natur nach, alsertragreiche Gegenstände zur Versteurung zu ziehen sind,