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nommen wurde, wie es die unerlässliche Bedingungeines allgemeinen Staatsgesetzes erheischt. Dar-um musste ausführlich gezeigt werden, daß dasGesetz, wie es jetzt in Wirksamkeit tritt, nur passendist für die Altpreußische Hälfte Preußens, daß esaber auf keine Weise sein eigenes Prinzip realisirenkann für die größere Staatshälfte, deren schöneProvinzen links der Elbe liegen. — Man wirdferner entgegnen: Vieles von dem, was er in diesemBüchlein tadelt, oder was man Würrschenswerthcsbei der neuen Gesetzgebung vermisst, liegt noch inder Absicht der höchsten Staatsbehörden, und sollmit der Zukunft abgeändert oder in Wirksamkeitgesetzt werden. —- Hier durfte nur vom neuenSteuergesetze die Rede seyn, wie es nach allen seinenTheilcn daliegt, wie es sich der Gegenwart dar-bietet; was der Zukunft Vorbehalten bleibt, decktein verhängnißvoller Schleier. Wo fände man einenMaaßstab, nach welchem die uns unmittelbar be-rührenden Ereignisse zu würdigen sind, wenn man,